Ampel verzichtet auf Fristen bei der Verwaltungs-Digitalisierung

Verwaltung

Update 24.05.23, 14:01 Uhr

In Behörden herrscht oft noch Zettelwirtschaft. 2017 startete die große Koalition einen ersten Anlauf, die überfällige Digitalisierung der Verwaltung voranzutreiben. Nun unternimmt das Ampel-Bündnis einen zweiten Versuch, setzt sich dabei aber keine Fristen.

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Die Bundesregierung will die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen in Deutschland endlich in die Lage versetzen, wichtige Behördenangelegenheiten digital zu erledigen. Das sieht ein neues Gesetz zur Digitalisierung der Verwaltung (OZG 2.0) vor, das am Mittwoch im Bundeskabinett auf den Weg gebracht wurde. Künftig könnten digitale Anträge deutschlandweit über die «BundID» als zentrales Bürgerkonto gestellt werden, sagte Innenministerin Nancy Faeser (SPD). Eine Frist zur Umsetzung der Digitalisierungsprojekte vor allem in den Kommunen wurde allerdings nicht festgelegt.

Der Verzicht auf Umsetzungsfristen für die Online-Projekte war bereits nach der Veröffentlichung eines ersten Referentenentwurfs im Januar nicht nur von den Oppositionsparteien kritisiert worden. Er wurde auch von Vertretern der Grünen und der FDP bemängelt.

Faeser sagte, dass sich der Bund zusammen mit Ländern und Kommunen jetzt auf 15 besonders wichtige Leistungen fokussiere. «Spätestens 2024 werden dadurch zum Beispiel die Kfz- oder Führerschein-Anmeldung, die Ummeldung, die Eheschließung, eine Baugenehmigung und das Elterngeld deutschlandweit digital beantragt werden können. Das ist ein großer Gewinn für die Bürgerinnen und Bürger – und ein Meilenstein auf dem Weg zum digitalen Staat.»

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Das neue OZG stieß auf heftige Kritik in der Digitalwirtschaft. «Die Bundesregierung verpasst mit den jetzt geplanten Änderungen am Onlinezugangsgesetz die Chance, die Digitalisierung der Verwaltung wirklich konsequent voranzutreiben», sagte der Präsident des Branchenverbandes Bitkom, Achim Berg. «Der vorliegende Gesetzentwurf ist kein OZG 2.0, sondern allenfalls ein OZG 1.1. Der Bund will sich noch einmal fünf Jahre Zeit lassen, bis seine eigenen Verwaltungsleistungen digital abgewickelt werden können.»

Das Innenministerium dagegen betonte, mit dem neuen OZG werde ein Schwerpunkt darauf gelegt, Verwaltungsabläufe komplett auf digitale Prozesse umzustellen. Die Zettelwirtschaft werde endgültig durch die gesetzliche Verankerung des sogenannten Once-Only-Prinzips abgeschafft. Nachweise für einen Antrag – zum Beispiel eine Geburtsurkunde – müssen nach diesem Prinzip nur einmal (once only) vorgelegt werden und können zukünftig auf elektronischem Wege bei den zuständigen Behörden und Registern mit Einverständnis des Antragstellers abgerufen werden.

Damit digitale Anträge nicht mehr auf Papier unterschrieben werden müssen, wird bei der digitalen Abwicklung auf die bislang notwendige Schriftform verzichtet. Durch die Gesetzesänderung könnten zukünftig alle Leistungen rechtssicher einfach und einheitlich mit der Onlineausweisfunktion des Personalausweises digital beantragt werden. «Es ist keine händische Unterschrift mehr notwendig», versprach Faeser.

Mit der BundID wird ein digitales Postfach bereitgestellt, über das die Bürgerinnen und Bürger mit der Verwaltung kommunizieren können. Außerdem können über dieses Bürgerkonto Bescheide zugestellt werden können. Auch finanzielle Hilfen des Staates sollen über dieses Konto laufen. Das BundID-Konto gibt es schon seit 2019, sie fristete aber jahrelang ein Nischendasein. Erst mit der Auszahlung der Einmalzahlungen für Studierende und Fachschülerinnen und Fachschüler in Höhe von 200 Euro zu ihren gestiegenen Heizkosten in diesem Frühjahr wurde sie massenhaft genutzt.

Die BundID soll künftig bundesweit einheitlich genutzt werden. Die Bundesländer mit eigenen ID-Konten wie Bayern und Baden-Württemberg haben nun drei Jahre lang Zeit, sich von ihren Lösungen zu verabschieden. Berlin, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt hatten zuvor bereits angekündigt, mit der BundID ihre landeseigenen Servicekonten abzulösen.

Für die Grünen im Bundestag erklärte die Digitalexpertin Misbah Khan, nun gelte es, den Datenschutz und die IT-Sicherheit in der Verwaltung hochzuhalten. «Insbesondere vor dem Hintergrund der jüngsten Cyberangriffe ist die effektive Absicherung unserer staatlichen Infrastrukturen ein Grundpfeiler der wehrhaften Demokratie.» Nur wenn die persönlichen Daten der Bürgerinnen und Bürgern im digitalen Staat sicher seien, werde er auf eine gesamtgesellschaftliche Akzeptanz stoßen.

dpa

24.05.23, 6:00Uhr

Die Bundesregierung will die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen in Deutschland endlich in die Lage versetzen, wichtige Behördenangelegenheiten digital zu erledigen. Das sieht ein neues Gesetz zur Digitalisierung der Verwaltung (OZG 2.0) vor, das am Mittwoch im Bundeskabinett auf den Weg gebracht werden soll. Eine Frist zur Umsetzung der Digitalisierungsprojekte wurde in dem Gesetzesentwurf aus dem Bundesinnenministerium, der der dpa vorliegt, allerdings nicht festgelegt.

Der Verzicht auf Umsetzungsfristen für die Online-Projekte war bereits nach der Veröffentlichung eines ersten Referentenentwurfs im Januar nicht nur von den Oppositionsparteien kritisiert worden. Er wurde auch von Vertretern der Grünen und der FDP bemängelt.

Der Versuch, Dienstleistungen wie das Ausstellen eines Führerscheins oder das Ummelden des Wohnsitzes zu digitalisieren, reicht über fünf Jahre zurück. Das erste Onlinezugangsgesetz (OZG) der damaligen schwarz-roten Regierungskoalition aus dem August 2017 gab dem Bund und den Ländern bis Ende 2022 Zeit, um 575 erfasste Verwaltungsdienstleistungen online anzubieten. Doch die Zielmarke wurde nicht einmal ansatzweise erreicht. Um die Digitalisierung voranzutreiben, soll nun eine Neuauflage – das OZG 2.0 – Abhilfe schaffen.

Im neuen OZG wird ein Schwerpunkt darauf gelegt, Verwaltungsabläufe komplett auf digitale Prozesse umzustellen. Damit soll beispielsweise verhindert werden, dass Daten zwar über Webformulare digital erfasst, dann aber in den Behörden nur ausgedruckt und wie gewohnt analog abgearbeitet werden. Die durchgängige Digitalisierung soll beispielsweise bei der Wohnortummeldung, dem Elterngeld, der Eheschließung, der An- und Ummeldung von Kraftfahrzeugen, bei Baugenehmiguneng, dem Führerschein und dem Wohngeld umgesetzt werden.

Damit digitale Anträge nicht mehr auf Papier unterschrieben werden müssen, wird bei der digitalen Abwicklung auf die bislang notwendige Schriftform verzichtet. In einem Bürgerkonto («BundID»), über das die Kommunikation mit der Verwaltung abgewickelt wird, soll vor allem der Online-Personalausweis zum Einsatz kommen. Der digitale Identitätsnachweis mit dem elektronischen Personalausweis sei der Schlüssel zu staatlichen – aber auch privaten – Leistungen und werde über konkrete Anwendungsfälle nutzerfreundlich etabliert, versprach das Innenministerium.

Die BundID soll dabei bundesweit einheitlich genutzt werden. Die Bundesländer mit eigenen ID-Konten wie Bayern und Baden-Württemberg haben nun drei Jahre lang Zeit, sich von ihren Lösungen zu verabschieden. Berlin, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt hatten zuvor bereits angekündigt, mit der BundID ihre landeseigenen Servicekonten abzulösen.

Das Elster-Zertifikat, das eigentlich für die elektronische Steuererklärung entwickelt wurde, kann auch weiterhin zur Identifikation bei der BundID genutzt werden. Das gilt aber nur für Leistungen, die kein hohes Sicherheitsniveau erfordern, beispielsweise die Beantragung der einmaligen Energiepreispauschale von 200 Euro für Studierende sowie ​Fachschülerinnen und Fachschüler.

Bei den Verwaltungsleistungen für Unternehmensleistungen sieht das Gesetz auch eine feste Frist vor: Binnen fünf Jahren sollen diese ausschließlich digital angeboten werden. Diese «Digital Only»-Regelung bedeutet dann für die Firmen auch, dass sie verpflichtet werden, das «Organisationskonto für Unternehmen» benutzen müssen.

dpa

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