TTDSG: Gut gemeint, aber nicht gut gemacht

Am 1. Dezember 2021 tritt das Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) in Kraft. Ein Kommentar von Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung.

„Das Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz ist gut gemeint und geht in die richtige Richtung, aber leider ist es nicht wirklich gut gemacht und kommt auch noch zur falschen Zeit.

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Gut gemeint ist das TTDSG, weil in einer aktuellen Bitkom-Studie aus dem Oktober 8 von 10 Unternehmen ab 20 Beschäftigten (79 Prozent) angeben, dass Datenschutz-Anforderungen das größte Hemmnis bei der Digitalisierung sind. Mit dem TTDSG versucht die Bundesregierung vor allem für mehr Übersichtlichkeit beim Datenschutzrecht zu sorgen. Dazu werden datenschutzrechtliche Regelungen, die bislang in verschiedenen Gesetzen verstreut waren, in einem neuen Gesetz zusammengefasst und zugleich an neue Erfordernisse angepasst.
Nicht gut gemacht ist das TTDSG, weil entscheidende Fragen noch ungeklärt sind, zum Beispiel wie die neuen Datentreuhänder für die Einwilligungen bei Cookies genau funktionieren sollen. Diese entscheidende Frage wird erst über eine Verordnung des Bundeswirtschaftsministeriums in der Zukunft geklärt werden – wobei völlig offen ist, ob die Vorgaben dann überhaupt praxistauglich umsetzbar sind. Durch den sehr weiten Anwendungsbereich des Gesetzes werden sich außerdem die verbliebenen Unklarheiten rund um die Einwilligungsanforderungen massiv auswirken.
Zur falschen Zeit kommt das TTDSG, weil aktuell auf europäischer Ebene die ePrivacy-Verordnung verhandelt wird, deren Vorgaben auch in deutsches Recht umgesetzt werden müssen. Im schlimmsten Fall steht dann bereits in Kürze eine TTDSG-Novelle bevor. Für die Unternehmen bedeutet das einen nicht zu unterschätzenden Mehraufwand durch mehrere Anpassungen an neue Gesetze – und auch die Verbraucher müssen sich voraussichtlich in kurzer Frist auf verschiedene Neuregelungen einstellen.“
 
www.bitkom.org

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