Update Do, 29.07.2021, 12:51Uhr
Werbung oder nicht? Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Donnerstag in Karlsruhe Instagram-Beiträge von drei Influencerinnen unter die Lupe genommen.
Bei der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe prüfte das oberste deutsche Zivilgericht Beiträge von Cathy Hummels, Ehefrau von Fußball-Star Mats Hummels (I ZR 126/20), der Hamburger Fashion-Influencerin Leonie Hanne (I ZR 90/20) sowie der Göttingerin Luisa-Maxime Huss (I ZR 125/20).
Die Frauen veröffentlichen auf Instagram regelmäßig Beiträge mit sogenannten Tap Tags, die mit einem Click direkt auf Firmen und Marken verweisen. Das ist aus Sicht des Verbands Sozialer Wettbewerb unzulässige Schleichwerbung.
In Karlsruhe erschienen war nur Fitness-Influencerin Luisa-Maxime Huss. Sie erwartet vom BGH Vorgaben, wie Influencerinnen sich künftig verhalten sollen. «Ich hoffe auf eine klare Richtlinie.» Bezahlte Werbung kennzeichnet die 30-Jährige. Den Vorwurf der Schleichwerbung für Empfehlungen ohne Gegenleistung weist sie zurück. Sie nutzt nach eigenen Angaben Tap Tags, damit Nutzer leichter auf eine Seite kommen. «Ich möchte für meine Community transparent sein», sagte sie nach der BGH-Verhandlung. Wann ein Urteil kommt, teilt das Gericht erst später mit.
dpa
Do, 29.07.2021, 3:30
Wann müssen Instagram-Beiträge als Werbung gekennzeichnet sein? Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft das an diesem Donnerstag (9.00 Uhr) anhand von drei Influencerinnen, darunter Cathy Hummels, die Ehefrau des Fußball-Stars Mats Hummels.
Die Frauen veröffentlichen auf Instagram regelmäßig Beiträge mit sogenannten Tap Tags, die mit einem Click direkt auf Firmen und Marken verweisen. Das ist aus Sicht des Verbands Sozialer Wettbewerb unzulässige Schleichwerbung. Er fordert Unterlassung und Abmahnkosten (I ZR 126/20, I ZR 90/20, I ZR 125/20). Mit einem Urteil wird nicht mehr am Donnerstag gerechnet.
Der BGH nimmt Beiträge von Cathy Hummels (I ZR 126/20) und zwei weiteren Influencerinnen aus Hamburg und Göttingen unter die Lupe. Doch es geht nicht nur um die drei Frauen: Der Wettbewerbsverband hat zahlreiche Influencer wegen Schleichwerbung abgemahnt. Sie fragen sich nun, inwiefern sie noch Produkte und Dienstleistungen empfehlen können, ohne Abmahnungen zu riskieren.
dpa