Die Menschen in Deutschland sollen sich künftig mit dem Smartphone bei Behörden ausweisen können – etwa um ihr Auto bequem per Handy zuzulassen.
Das sieht ein Gesetz vor, das der Bundestag am frühen Freitagmorgen verabschiedet hat. Bisher benötigt man für die Nutzung von Online-Verwaltungsleistungen einen Personalausweis mit aktiviertem Chip und darüber hinaus ein Kartenlesegerät. Das neue Gesetz eröffnet darüber hinaus die Möglichkeit, dass Nutzer ihre persönlichen Daten direkt auf dem Smartphone oder Tablet speichern und dann nur noch eine persönliche Geheimnummer (PIN) benötigen, um sich ausweisen zu können.
dpa