Die Europäische Kommission hat einen Entwurf für einen Angemessenheitsbeschluss veröffentlicht, nach dem personenbezogene Daten im Vereinigten Königreich einen mit dem Europäischen Datenschutzrecht vergleichbaren Schutz genießen.
Damit soll der Datenaustausch zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich künftig ohne weitere Genehmigungen möglich werden. Der Entscheidungsentwurf bedarf jetzt noch der Zustimmung durch die Mitgliedstaaten.
Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung:
„Mit ihrer Entscheidung legt die EU-Kommission den Grundstein dafür, dass der Datentransfer zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich nahtlos erhalten bleibt. Wir freuen uns, dass die Kommission die erneute Übergangsfrist genutzt hat, um zügig einen Entwurf vorzulegen. Wir hoffen, dass die Prüfung nun zeitnah abgeschlossen wird und eine weitere Zitterpartie vermieden werden kann. Es gilt, den noch immer anhaltenden Schwebezustand und die Unsicherheiten für die Digitalwirtschaft zu beenden. Nur mit dem sogenannten Angemessenheitsbeschluss kann der Datenverkehr zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich rechtssicher weitergeführt werden. Ohne diesen Beschluss würde ein Datenstau mit massiven wirtschaftlichen Folgen drohen. Die Kooperationen zwischen EU-Unternehmen und Unternehmen im Vereinigten Königreich sind essenziell für die internationale Datenökonomie und die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen. Großkonzerne, Mittelständler und Startups in Deutschland und Europa gleichermaßen tauschen Daten mit Standorten auf der Insel aus. Gerade bei Cloud-Diensten sowie im Wartungs- und Kundenservice setzen viele Unternehmen aus der EU auf britische Dienstleister.“
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