Bei dem neuen Recht auf schnelles Internet geht die Bundesnetzagentur den nächsten Schritt. Die Behörde veröffentlichte am Mittwoch einen Verordnungsentwurf, der ein Mindestlevel von 10 Megabit pro Sekunde im Download festlegt.
Wer im heimischen Festnetz weniger bekommt, kann sein Recht einfordern und sich an die Netzagentur wenden. Die könnte die Verlegung von Leitungen veranlassen. Damit die Regelung wie geplant am 1. Juni in Kraft tritt, fehlt noch die Zustimmung des Bundesrates. Auch der Digitalausschuss des Bundestages wird mit einbezogen.
Erstmals haben Bürger einen Rechtsanspruch auf Breitband-Internet – dies ist in dem novellierten Telekommunikationsgesetz festgelegt, das seit Dezember 2021 gilt. Offen ist aber noch die Höhe des Internet-Mindestlevels. Das wird nun in der Verordnung geklärt. Neben dem Download gibt es auch eine Vorgabe zum Upload: Der darf nicht langsamer sein als 1,3 Megabit pro Sekunde. Das Mindestlevel soll sicherstellen, dass zum Beispiel die Nutzung von E-Mails, sozialen Medien, Suchmaschinen und Online-Banking möglich ist – und zwar auch über VPN-Tunnel, also über eine verschlüsselte Datenübertragung. Videoanrufe in Standardqualität gehören auch zum Pflichtprogramm.
Die Minimalwerte sind niedrig – die allermeisten Internetnutzer in Deutschland sind viel höhere Übertragungsraten gewohnt, nur auf dem Land oder am Stadtrand ist das Netz mancherorts noch langsamer.
Für die Mindestvorgaben, die jedes Jahr neu berechnet werden sollen, ist die durchschnittliche Internetnutzung in Deutschland eine wichtige Bezugsgröße: je besser die Internetverträge der Bundesbürger im Schnitt sind, desto höher ist das Mindestlevel. Weil der Netzausbau vorankommt und immer mehr Menschen bessere Tarife buchen, wird sich die Bezugsgröße künftig ändern – und die Mindestvorgaben werden sich erhöhen.
Über die derzeit noch niedrigen Mindestwerte sagte der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller: «Das ist wie beim Mindestlohn – die meisten Menschen bekommen heute schon deutlich mehr Bandbreite, aber künftig darf niemand darunter fallen.» Alle Bürgerinnen und Bürger, bei denen heute weniger ankomme, hätten zukünftig einen Anspruch auf eine höhere Datenrate. «Für diejenigen, die bisher gar nichts haben, verbessern wir die Situation ganz erheblich.» Müller bezeichnete die Festlegung als einen Anfang. «Die Werte werden jährlich überprüft, die Datenraten dürften in den kommenden Jahren steigen.»
dpa