Bei der Polizei Anzeige erstatten, die Bundesnetzagentur kontaktieren oder Rufnummern sperren? Die Möglichkeiten auf einen erhaltenen Spam-Anruf zu reagieren sind vielfältig, doch sind sie nicht für jeden Fall gleich ratsam.
Spamschutz-Experte Thomas Wrobel von Clever Dialer verrät, worauf Verbraucher achten sollten, wenn sie auf Spam-Anrufe mit einer Anzeige reagieren wollen.
Ordnungswidrigkeit Spam-Anruf: So hoch sind die Strafen
Grundsätzlich gelten Spam-Anrufe laut § 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) als eine „unzumutbare Belästigung“, die als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld sanktioniert werden kann. Zusätzlich besagt § 7 des UWG, dass die Nummer bei Anrufen zu Werbezwecken nicht unterdrückt sein darf. Bei einem Verstoß gegen diese Regelung können sich die Geldstrafen auf Summen von bis zu 300.000 Euro belaufen. Im Jahr 2020 musste ein Telekommunikationsunternehmen beispielsweise eine Strafzahlung von 145.000 Euro leisten, weil es wiederholt unerlaubte Telefonwerbung betrieben hatte.
Anzeige oder nicht – worauf kommt es an?
Ob der Weg zur nächsten Polizeistation eine gute Handlungsmöglichkeit ist, kommt dennoch auf die individuelle Situation des belästigten Verbrauchers an. Grundsätzlich macht es einen Unterschied, ob aufgrund des jeweiligen Spam-Anrufes tatsächlich ein Schaden entstanden ist. Dies trifft beispielsweise dann zu, wenn der Angerufene betrogen wurde und dadurch Geld verloren hat oder wenn es sich um Stalking oder sexuelle Belästigung handelt. In diesem Fall sollte auf jeden Fall Anzeige erstattet werden, unabhängig davon, ob die Rufnummer angezeigt wurde, oder nicht. Hierbei handelt es sich nämlich nicht mehr um eine Ordnungswidrigkeit, sondern unter Umständen um eine Straftat. War ein Anruf hingegen „nur“ nervig, ohne beim Anrufer einen tatsächlichen Schaden zu bewirken, wäre es hingegen ratsamer, die Bundesnetzagentur oder Spamschutz-Apps zurate zu ziehen.
Beispiel 1: Max‘ unbeglichene Stromrechnung.
Max wurde telefonisch darauf hingewiesen, dass ihm wegen einer offenen Stromrechnung demnächst der Strom abgedreht werden würde. Aus Angst bald im Dunkeln zu sitzen, überwies er sogleich den geforderten Betrag. Kurze Zeit später wurde Max dennoch skeptisch und kontaktierte seinen Anbieter, der nichts von einer offenen Rechnung wusste. Da Max tatsächlich um eine gewisse Geldsumme betrogen wurde, erstattet er am nächsten Tag eine Anzeige bei der Polizei.
Beispiel 2: Pias Ping Call Dilemma
Pia wurde in der letzten Stunde auf ihrem Mobiltelefon fünf Mal von derselben Nummer angerufen. Ihr Handy läutet immer nur ganz kurz, der vermeintliche Anrufer scheint auf einen Rückruf zu warten. Pia lässt sich von diesen sogenannten Ping Calls aber nicht aus der Ruhe bringen, sondern lädt sich eine Spamschutz-App auf ihr Handy, um die Nummer zu blockieren. Zusätzlich meldet sie die Nummer bei der Bundesnetzagentur. Ein Polizeibesuch führt hier in den meisten Fällen nicht zum Erfolg, da derartige Anrufe häufig aus dem Ausland kommen.
Vorsicht und Wachsamkeit beugen Polizeibesuch vor
Unzähligen Verbrauchern ist nach wie vor nicht bewusst, dass nicht jeder Spam-Anruf gezwungenermaßen illegal ist. So sind Kundenrückgewinnungsanrufe zum Beispiel nicht gesetzeswidrig, sondern bewegen sich durchaus innerhalb eines legalen Rahmens. Nutzer willigen außerdem oft unbewusst in Vertragsbestimmungen ein, die werbliche Anrufe erlauben. Dementsprechend lohnt es sich, genau darauf zu achten, welchen Webseiten und Online-Diensten man seine Telefonnummer anvertraut.
Als kleiner Tipp: Auch wenn die Telefonnummer bei einem Online-Formular als Pflichtfeld gekennzeichnet ist, müssen Nutzer nicht immer zwangsläufig ihre wahre Nummer angeben. So kann dieses Feld auch mit einer ausgedachten Nummer, wie zum Beispiel “091112345678” ausgefüllt werden. Einige Telefonanbieter oder Spamschutz-Apps machen es Verbrauchern mittlerweile außerdem sehr leicht, unerwünschte Rufnummern zu blockieren. So gelangt man bestenfalls gar nicht erst in eine Situation, in der ein Polizeibesuch in Erwägung gezogen wird.
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