Vor rund einem Jahr ist die zweijährige Übergangsfrist der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) abgelaufen. Seitdem müssen sich alle Unternehmen an die neuen Richtlinien halten.
Doch die DSGVO und die damit einhergehende Unsicherheit vieler Unternehmen hindern die Entwicklung innovativer Geschäftsmodelle in Europa. Unternehmensberater Bernd Lohmeyer zieht eine Bilanz nach dem ersten Jahr.
Am 25. Mai 2018 ist die zweijährige Übergangsfrist für die verpflichtende Einführung der DSGVO abgelaufen. Seitdem müssen sich alle Unternehmen an die neuen Richtlinien halten. Aufgrund des „Datenhungers“ und der wachsenden Zahl der Erhebungen personenbezogener Daten durch Weltkonzerne wie etwa Apple, Amazon, Google und Facebook, reagierte die Europäische Union mit der neuen Datenschutzgrundverordnung. „Auswirkungen hatte die neue Verordnung nicht nur für Großkonzerne, sondern weit darüber hinaus auch für kleine und mittelständische Unternehmen sowie Einzelunternehmer – und das weltweit“, erklärt Bernd Lohmeyer, Unternehmensberater und Inhaber von lohmeyer | Business UX.
Im vergangenen Jahr hat Lohmeyer als User Experience Designer viele Erfahrungen mit der DSGVO gemacht: „Ich bin besonders bei der Konzeption neuer Services auf Herausforderungen gestoßen. Denn nun muss ich mir nicht nur Gedanken darüber machen, welche Daten ich für die Entwicklung einer App benötige, sondern explizit, ob ich diese Daten überhaupt erheben darf.“ In Gesprächen mit Juristen und Datenschutzbeauftragten des Auftraggebers muss Lohmeyer genau diese Frage kritisch beleuchten. Dabei hat der Unternehmensberater erlebt, dass sich Juristen und Datenschutzbeauftragte über die Richtlinien nicht immer einig sind. „Im Unternehmen kommt es dann zu Unstimmigkeiten. Und dadurch entsteht eine enorme Unsicherheit darüber, was gemacht werden darf und was nicht. Das bremst die Entwicklungsprozesse natürlich erst einmal aus“, erklärt Lohmeyer.
Durch dieses Beispiel wird ein Problem sichtbar, das nicht nur bei der Entwicklung von Apps auftritt: Aufgrund von Unsicherheit und der Angst vor Abmahnungen verwerfen viele Start-Ups ihre innovativen Ideen und Geschäftsmodelle, die häufig datengetrieben sind, oder verwirklichen ihre Geschäftsideen im nichteuropäischen Ausland, wo die DSGVO nicht gilt. „Daten sind das neue Öl“, erklärt Lohmeyer. „Schließlich funktioniert Big Data eben nur mit Daten.“ Doch der eigentliche Fokus, der mit der DSGVO auf der Sicherheit der personenbezogenen Daten liegen sollte, wird nun durch diese Unsicherheit verschoben.
„Gleichwohl ist Datenschutz in der heutigen Zeit sowohl ein unglaublich wichtiges Thema als auch eine Notwendigkeit“, betont Lohmeyer. „Nach einem Jahr Unsicherheit ist es an der Zeit, konkrete Ausführungsbestimmungen zu formulieren, die Orientierung schaffen. Unternehmen müssen wissen, was erlaubt ist und was nicht, damit die DSGVO kein Hemmnis bleibt.“ Gleichzeitig sollten Unternehmen die Richtlinien möglichst früh in ihre Innovationsprozesse einbinden, sodass gut durchdachte Konzepte nicht an der DSGVO scheitern. „Jetzt brauchen Unternehmer konkrete Anwendungsbeispiele, die die DSGVO greifbarer machen und Interpretationen für die Praxis liefern“, so Lohmeyer.
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