Eine Analyse der 100 beliebtesten Apps gibt Aufschluss darüber, welche Smartphone-Apps die meisten Nutzerdaten sammeln. Die Google Suchmaschinen App fordert den Zugriff auf 75 persönliche Datenpunkte. Die beliebte App ist damit Daten-invasiver als jede andere mobile Anwendung.
Unternehmen sind bereit in KI-Systeme als Zukunftstechnologie zu investieren, doch sehen viele Unternehmen rechtliche Unsicherheiten beim geplanten Einsatz und der Entwicklung von KI. Ein Interview mit Dr. Andreas Splittgerber und Joana Becker von der Anwaltskanzlei Reed Smith aus München.
Die im vergangenen Jahrzehnt eingeführte Technologie für die automatische Online-Identitätsprüfung bietet zweifellos eine Verbesserung der Abläufe und der Datenqualität für den Finanzsektor und die öffentliche Verwaltung.
Als Marktführer im Bereich des Nutzer-Tracking ist Google Analytics unter Webseitenbetreibern in aller Munde. Und das nicht zu Unrecht: Schließlich liefert Googles Tracking-Dienst wichtige Informationen über das Verhalten von Nutzern, die detaillierte Aussagen darüber ermöglichen, ob Maßnahmen Wirkung zeigen und welche Bereiche der Seite optimierungsbedürftig sind.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist seit nunmehr knapp vier Jahren in Kraft. Trotzdem tun sich gerade kleinere Unternehmen mit der Umsetzung immer noch schwer. Der Berliner Webhoster STRATO beantwortet die wichtigsten Fragen.
Alle akzeptieren? Ein Klick und weg ist das lästige Banner. Für die meisten Internetnutzer scheinen alle alternative Cookie-Optionen zu umständlich. Bei manchen gelten sie aufgrund ihrer minutiösen Auswahlkriterien sogar als verschwendete Lebenszeit. Persönlicher Nutzen? Vermeintlich keiner. Also nehmen sie bei jeder Sitzung mehrfach die Sammlung
Die DSGVO ist inzwischen seit fast vier Jahren in Kraft. Das Datenschutzrecht „Made in Europe“ setzt Maßstäbe und hat enorme Veränderungen für zahlreiche Akteure gebracht. Heute soll der Fokus auf die Betroffenen gerichtet werden. Kurz gesagt wurden ihre Rechte gestärkt.
In seinem Urteil vom 20.01.2022 hat das LG München den Einsatz von Google Fonts auf Webseiten für rechtswidrig erklärt, wenn die Schriftartdateien von Standard Google Servern abgerufen werden. Das Urteil hat weit reichende Folgen auch für andere Plugins von Google.
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