Als die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 EU-weit offiziell in Kraft trat, waren die Hoffnungen der Datenschützer groß. Endlich sollten Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten mit erheblichen Geldstrafen geahndet, Digitalkonzerne wie Facebook und Google an die Kandare genommen werden.
Aber hatte das umfangreiche Regelwerk, das damals als Vorbild für Datenschutzgesetze weltweit dienen sollte, die erhoffte Wirkung?
Mangelhafte Durchsetzung
„Die Hoffnungen und Erwartungen, die von diesem Vorzeigegesetz geweckt wurden, verwandeln sich in Frustration über die langsame Durchsetzung“, schreibt die Bürgerrechtsorganisation Access Now in ihrem Bericht anlässlich des dritten Geburtstags der DSGVO. „Die weitreichenden Verbesserungen beim Datenschutz, die den Menschen versprochen wurden, sind noch nicht eingetreten: Viele Beschwerden bleiben unbearbeitet, Datenschutzverletzungen machen regelmäßig Schlagzeilen, und die meisten Big-Tech-Unternehmen wehren sich gegen Änderungen an ihren Geschäftsmodellen zum Sammeln von Daten.“ Die DSGVO stecke noch in den Kinderschuhen und es sei noch viel zu früh, über eine Revision des Gesetzes zu diskutieren. Zumal viele Werkzeuge, die das Regelwerk zur Verfügung stellt, noch gar nicht angewendet worden seien.
Von Mai 2018 bis März 2021 hätten die Datenschutzbehörden der EU-Länder zusammen 596 Bußgelder in Höhe von insgesamt 278.549.188 Euro verhängt. Allerdings gebe es eine große Diskrepanz zwischen den einzelnen Ländern. So sei die spanische Behörde mit 223 Bußgeldern am aktivsten gewesen. Andere Behörden, etwa die in Luxemburg und Slowenien, hätten noch kein einziges Bußgeld nach der DSGVO verhängt. Ein Blick auf die reinen Zahlen zeige auch nicht die erheblichen Probleme, die Datenschutzbehörden bei der Durchsetzung ihrer Bußgelder durch Anfechtungen und Einsprüche hätten. Auch die Zusammenarbeit untereinander laufe nicht reibungslos.
Um die Durchsetzungskraft der Datenschutzbehörden zu verbessern, schlägt Access Now verschiedene Maßnahmen vor. So müssten die mehr als 40 Datenschutzbehörden der EU-Länder besser zusammenarbeiten, nationale Verfahrensregeln müssten sich ändern und die Behörden mehr Ressourcen für ihre Arbeit zur Verfügung gestellt bekommen.
Harsche Kritik an irischer Datenschutzbehörde
Auch andere prominente Datenschützer kritisieren die mangelnde Umsetzung der DSGVO. Johnny Ryan von der Bürgerrechtsorganisation Irish Council for Civil Liberties sieht in der irischen Datenschutzbehörde, der Data Protection Commission (DPC), eines der Hauptprobleme. Obwohl sie für große Konzerne wie Google, Facebook und Twitter zuständig ist, sei sie unterfinanziert und leide unter strukturellen Problemen. So benutze die DPC für das Beschwerdemanagement noch immer Lotus Notes. Dies sei so, als ob man die Gehaltsabrechnung für viele Mitarbeiter mit einem Rechenschieber bewältigen wolle, sagt Ryan. Darüber hinaus verfüge die Behörde nicht über genügend Personal. Die EU-Kommission hätte längst ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Irland einleiten müssen, wie vom EU-Parlament gefordert. Laut dem deutschen Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber müsse die EU-Kommission gegenüber Irland tätig werden und wenigstens festlegen, dass jeder Fall mit einem Entscheidungsentwurf zu enden habe.
Verbände und Forscher verlangen Korrekturen
Der Präsident des deutschen IT-Verbands Bitkom, Achim Berg, nennt die europäische Vereinheitlichung der Datenschutzregeln zwar eine „richtige Entscheidung“. Die vergangenen drei Jahre hätten aber auch gezeigt, dass das Gesetz sein wichtigstes Ziel, den rechtlichen Rahmen und die Anwendungspraxis beim Datenschutz europaweit zu harmonisieren, verfehlt habe. Schuld seien zu viele Öffnungsklauseln, die den EU-Staaten nationale Sonderwege ermöglichen würden. Die Abstimmung unter den Aufsichtsbehörden funktioniere in der Praxis nur schleppend. Viele Unternehmen seien noch immer unsicher, wie sie die Vorgaben aus der DSGVO umsetzen müssten, moniert der Chef-Lobbyist.
Der Forschungsverbund Forum Privatheit macht in einem Buch 33 Vorschläge, um die DSGVO vor allem für Bürger zu verbessern. Alexander Roßnagel, Sprecher des Forschungsverbunds und hessischer Datenschutzbeauftragter, macht deutlich, dass vor allem Big Data und Künstliche Intelligenz zu einer zunehmenden Machtasymmetrie zwischen großen datenverarbeitenden Unternehmen und den Betroffenen geführt hätten. Die DSGVO biete dafür noch keine angemessene Antwort. Kleingärtner- oder Sportvereine würden denselben Datenschutzanforderungen unterliegen wie globale Großkonzerne, die über eine weitaus höhere Datenverarbeitungsmacht verfügen und damit für die Grundrechte der Bürger ein höheres Risiko darstellten.
Während einige Kritiker das Problem vor allem in der mangelnden Umsetzung der Regeln sehen, sprechen sich andere für eine Reform des Gesetzes aus. Fazit: So wirklich glücklich mit der DSGVO scheint nach drei Jahren wohl niemand zu sein.
www.8com.de