Anspruch auf Schadensersatz prüfen

Samsung-Datenleck: Was Betroffene jetzt tun können

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Bildquelle: RidhamSupriyanto / Shutterstock.com

Samsung Deutschland wurde Ziel eines groß angelegten Hackerangriffs. Unbekannte verschafften sich Zugriff auf interne Supportsysteme und entwendeten rund 270.000 sensible Kundendatensätze, die nun im Darknet angeboten werden.

Besonders heikel: Die Daten stammen überwiegend aus dem Zeitraum 2012 bis 2018 und enthalten persönliche Informationen wie Namen, Adressen, E-Mail-Adressen, Gerätetypen und Supportanfragen.

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Die Angreifer kopierten diese aus sogenannten „Customer Support Tickets“ – ein enormer Eingriff in die Privatsphäre der Kunden, mit potenziell schweren Folgen wie Identitätsdiebstahl oder betrügerischen Kontaktaufnahmen.

Samsung informiert Betroffene – aber reicht das?

In einer offiziellen Mitteilung weist Samsung darauf hin, dass am 29. März 2025 ein unautorisierter Zugriff auf Daten von Kunden erfolgte, die den Samsung Online-Shop oder den Kundendienst kontaktiert hatten. Betroffene werden derzeit per E-Mail informiert.

Samsung betont, dass keine Passwörter oder Zahlungsinformationen kompromittiert wurden – dennoch bleibt ein erhebliches Risiko für die Betroffenen bestehen.

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Gute Nachrichten für Betroffene: Schadensersatz möglich

Trotz der beunruhigenden Lage gibt es auch eine positive Entwicklung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im November 2024 entschieden, dass bereits der Kontrollverlust über persönliche Daten einen Schaden im Sinne der DSGVO darstellen kann. Das erleichtert die Geltendmachung von Schadensersatz erheblich – selbst ohne konkrete finanzielle Schäden oder psychische Belastungen.

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Erste Hilfe: Samsung-Online-Check der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer

Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer unterstützt betroffene Samsung-Kunden mit einem Online-Check. Dort können Verbraucher prüfen, ob sie betroffen sind und welche rechtlichen Schritte möglich sind. Die Kanzlei hat bereits in vergleichbaren Fällen – wie dem Facebook-Datenleck – Schadensersatz in Höhe von bis zu 3.000 Euro durchgesetzt.

Was Verbraucher jetzt tun sollten

  • Informiert bleiben: Kunden, die zwischen 2012 und 2018 mit dem Samsung-Support Kontakt hatten, sollten besonders wachsam sein.
  • Mögliche Nachweise sichern: E-Mails von Samsung, alte Supportanfragen oder Kontoauszüge mit Geräteinformationen könnten zur Dokumentation wichtig sein.
  • Rechtlich beraten lassen: Die Ersteinschätzung der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer soll kostenlos und unverbindlich sein. Der Samsung-Online-Check hilft dabei, die eigenen Rechte zu prüfen.

Fazit: Datenschutz ist kein Luxus – sondern Ihr Recht

Der Fall zeigt erneut, wie sensibel unsere digitalen Spuren sind – und wie schnell sie in die falschen Hände geraten können. Dank der aktuellen BGH-Rechtsprechung haben Verbraucher nun gute Chancen auf Schadensersatz. Wer betroffen ist, sollte diese Möglichkeit unbedingt prüfen.

(vp/Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH)

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