Anspruch auf Schadensersatz prüfen

Europcar-Datenleck: Was Betroffene jetzt tun können

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Bildquelle: ChrisStock82 / Shutterstock.com

Ein massives Datenleck bei Europcar sorgt für Aufsehen: Hacker erbeuteten persönliche Daten von bis zu 200.000 Kunden und erpressen das Unternehmen mit der Veröffentlichung. Betroffene haben nun klare Rechte – und die Chance auf Schadensersatz.

Cyberangriff legt Sicherheitslücken bei Europcar offen

Ein dramatisches Datenleck erschüttert die Europcar Mobility Group: Cyberkriminelle haben offenbar Zugriff auf sensible interne Systeme des Unternehmens erhalten – betroffen sind laut Medienberichten vom 8. April 2025 bis zu 200.000 Kunden. Die Hacker fordern nun Lösegeld und drohen bei Nichtzahlung mit der Veröffentlichung aller erbeuteten Daten. Erste Datensätze wurden bereits im Netz veröffentlicht – ein digitaler Albtraum für Verbraucher und ein rechtlicher Ernstfall.

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Was die Hacker erbeuteten – und was es so brisant macht

Der Angriff, der offenbar bereits im März 2025 stattfand, richtete sich gegen GitLab-Repositories von Europcar. Diese enthielten nicht nur Quellcodes und technische Dateien, sondern auch umfangreiche personenbezogene Kundendaten. Dazu gehören:

  • Vor- und Nachnamen
  • E-Mail-Adressen und Telefonnummern
  • Reiseinformationen und Vertragsdetails
  • Backup-Datenbanken
  • Cloud-Infrastruktur-Informationen
  • Quellcodes der Europcar-Web- und Mobilanwendungen

Um Druck auszuüben, haben die Angreifer bereits vollständige Datensätze von mehr als 100 Personen veröffentlicht. Die Forderung: Geld gegen Verschwiegenheit.

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BGH stärkt Betroffene – Datenschutz ist mehr als ein Versprechen

Ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18. November 2024 (Az. VI ZR 10/24) schafft Klarheit: Schon der Kontrollverlust über persönliche Daten stellt einen Schaden im Sinne der DSGVO dar. Ein Missbrauch der Daten muss nicht nachgewiesen werden. Das stärkt die Rechte der Verbraucher enorm – sie haben bei Datenlecks Anspruch auf immateriellen Schadensersatz.

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Gerichte erkennen auch psychische Belastungen wie Sorgen und Ängste als ersatzfähig an. In vergleichbaren Fällen, etwa beim Facebook-Datenleck, wurden bereits bis zu 3.000 Euro zugesprochen – in besonders gravierenden Fällen sogar mehr.

So handeln Betroffene jetzt richtig

Wer zwischen 2020 und 2025 Europcar-Kunde war, sollte aktiv werden:

  • Alte Unterlagen prüfen: Mietverträge, Buchungsbestätigungen und E-Mails aufbewahren.
  • Beweise sichern: Screenshots, PDFs oder Kontoauszüge dokumentieren.
  • Rechtliche Unterstützung suchen: Es gibt spezialisierte Kanzleien, die eine kostenfreie Einschätzung anbieten.

Eine Möglichkeit bietet der Europcar-Online-Check der Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer.

(vp/Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH)

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