Richterhammer vor Binärcode
Um ein höheres Maß an Cybersicherheit für Netz- und Informationssysteme in Organisationen zu erreichen, erließ das Europäische Parlament im Juli 2016 die Richtlinie über Netz- und Informationssysteme (NIS).
Die Zeit drängt für Unternehmen
Noch bis Oktober 2024 haben betroffene Unternehmen Zeit, die Aktualisierung der EU NIS-Richtlinie, NIS-2, umzusetzen. Die EU reagiert damit auf zunehmende Cyberbedrohungen, verschärft die Anforderungen an IT-Systeme und deren Sicherheit und hat den Geltungsbereich deutlich erweitert.
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Für die Österreichischen Sozialversicherungsträger lag der Fokus bei der SAP S/4HANA- Einführung auf der Vereinfachung durch Standardisierung und Harmonisierung, insbesondere hinsichtlich neuer Rollenmodelle.
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Mit der Einführung der NIS2-Richtlinie hat Europa erste Gesetze auf den Weg gebracht, die den Cyberraum schützen sollen. Doch was genau steckt dahinter?
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Ergänzungsvorschlag für die DSGVO
Cybersicherheitsforschende können Datenschutzvorschriften oft nicht befolgen, da sie vor Beginn einer Forschungsaktivität nicht wissen, ob und welche personenbezogenen Daten sie genau verarbeiten werden. Drei Datenschutzexpertinnen des Nationalen Forschungszentrums für angewandte Cybersicherheit ATHENE haben deshalb einen Ergänzungsvorschlag für die DSGVO formuliert.
Einstimmig haben die Botschafter der 27 EU-Mitgliedsländer dem endgültigen Textentwurf zum Artificial Intelligence Act (AIA) kürzlich zugestimmt und damit im Rahmen der EU-Digitalstrategie ein Gesetz über die Regulation von künstlicher Intelligenz (KI) auf den Weg gebracht. Die Zustimmung von EU-Rat und EU-Parlament gilt als Formsache.
Datenschützer sicher
Datenschutz-Aktivist Max Schrems hat zweimal vor dem Europäischen Gerichtshof wichtige Datenabkommen zwischen den USA und Europa gekippt. Nun knöpft sich sein Verein Noyb die deutsche Schufa vor.
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