Umfrage zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Lieferkettengesetz: Auch kleinere Unternehmen profitieren von mehr Transparenz

Supply Chain, Lieferkette

Kontrovers diskutiert und lang erwartet: Zum 1. Januar 2023 tritt das Lieferkettengesetz für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten in Kraft. Spätestens seit dieser öffentlichkeitswirksamen Debatte um sozial verantwortliche, nachhaltige Lieferketten heißt der neue Wettbewerbsvorteil für Unternehmen Transparenz.

Inwieweit das auch schon kleineren Unternehmen bewusst ist, zeigt eine Umfrage mit YouGov im Auftrag von lawpilots, E-Learning Anbieter für rechtlich-regulatorische Themen. Denn auch ohne gesetzliche Verpflichtung könnte die Reputation der Unternehmen davon abhängen.

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  • Bei Nichteinhaltung des LkSG drohen Geldstrafen, Ausschluss bei der Vergabe von öffentlichen Projekten und Reputationsverlust
  • Mehrheit der Befragten überzeugt (55 %), dass ihr Unternehmen bereits alle Sorgfaltspflichten erfüllt
  • E-Learnings helfen dabei, die Transparenz von Lieferketten im eigenen Unternehmen voranzutreiben
Ergebnis der YouGov-Umfrage im Auftrag von lawpilots zur Einführung des LkSG
Bild: Ergebnis der YouGov-Umfrage im Auftrag von lawpilots zur Einführung des LkSG (Quelle: lawpilots)

Einstürzende Fabriken, die Arbeiter:innen das Leben kosten, Kinderarbeit in Entwicklungsländern, Umweltschäden, unter denen die Gesundheit von Menschen in den Abbaugebieten unserer Rohstoffe leidet – die Liste von aufgedeckten Menschenrechtsverletzungen entlang der Lieferketten deutscher Unternehmen ist lang. Um mehr Transparenz zu schaffen und die Unternehmen zu einem verbesserten Risikomanagement anzuhalten, tritt zu Beginn des neuen Jahres das sogenannte Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft. Es verpflichtet Unternehmen mit mehr als 3.000 Angestellten, bestimmte Sorgfaltspflichten in ihrem eigenen Geschäftsbereich sowie in Bezug auf ihre unmittelbaren, gegebenenfalls auch mittelbaren Zulieferer einzuhalten. Ab 2024 soll der Geltungsbereich des Gesetzes auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitende ausgeweitet werden.

Konsequenzen des Gesetzes

Kommen Unternehmen ihren Pflichten nicht nach, droht ihnen, neben empfindlichen Geldbußen von bis zu zwei Prozent des durchschnittlichen weltweiten Konzernjahresumsatzes, der Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge. Die noch schwerwiegendere Konsequenz könnte aber der zu erwartende Reputationsverlust sein. Nicht zuletzt durch die öffentliche Diskussion um das Gesetz sind viele Verbraucher:innen inzwischen aufmerksamer und hinterfragen, wo und unter welchen Umständen ihre präferierten Produkte hergestellt wurden. Aufgedeckte Menschenrechtsverletzungen direkter Zulieferer oder schwerwiegende Umweltschäden beim Rohstoffabbau können somit zum Verlust ehemaliger Stammkundschaft führen. Ganz im Sinne von: Moral schlägt Marke.

Chancen für Unternehmen

Diese neue Sensibilität und der Blick aufs Ganze bedeutet aber auch Chancen, und zwar für Unternehmen, die ihre Lieferkette vom vermeintlichen Nachteil zum Wettbewerbsvorteil machen. Dies gilt sowohl für Großunternehmen, welche die ihnen gesetzlich auferlegten Sorgfaltspflichten bereits erfüllen, als auch für kleinere Unternehmen, die ihre Lieferketten freiwillig prüfen. Eine aktuelle Umfrage von YouGov unter Entscheider:innen und Mitarbeitenden von Unternehmen mit bis zu 1.000 Angestellten zeigt jedoch: Eine deutliche Mehrheit geht von einer viel weitreichenderen Prüfung der Lieferkette im eigenen Unternehmen aus, als sie tatsächlich gegeben ist. So sind 55 Prozent überzeugt davon, dass ihr Unternehmen bereits alle Sorgfaltspflichten erfüllt. Genauer nachgefragt zeigt sich allerdings, dass nur 21 Prozent ihre komplette Lieferkette überblicken und in 54 Prozent der Unternehmen keine Menschenrechtsbeauftragte existiert.

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Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Pelz, Experte für Compliance und Wirtschaftsstrafrecht, sieht hier erhebliches Verbesserungspotenzial: „Auch wenn verpflichtete Unternehmen noch nicht unmittelbar vom zuständigen Bundesamt überprüft werden, sollten sie sich mit ihren Lieferketten auseinandersetzen. Für einen Gesichtsverlust am Markt braucht es keine Verurteilung – die Verantwortung für die Verletzung von Menschenrechten genügt vollkommen, um ein Unternehmen ins Abseits zu stellen.”

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Etablierung gerechterer Lieferketten

Zum marktwirtschaftlichen Potenzial kommt die moralische Seite hinzu: In unserer globalisierten Welt darf der Blick von Unternehmen und ihren Kund:innen sich nicht auf das fertige Produkt im Einkaufswagen oder digitalen Warenkorb beschränken. Bei entschiedener Um- und Durchsetzung des Lieferkettengesetzes macht es unsere Art zu produzieren, transportieren und konsumieren nachhaltiger und ethischer.

Aktuell können die Lieferketten nur auf den Webseiten von 24 Prozent der befragten Unternehmen transparent nachvollzogen werden – perspektivisch ist aber zu erwarten, dass mehr Kund:innen nachfragen. Unternehmen, die bereits proaktiv tätig werden, sind also im Vorteil. Für die verantwortlichen Entscheider:innen ist es daher essenziell, über alle Entwicklungen, Gesetzesgrundlagen und Pflichten auf dem Laufenden zu sein. Philipp von Bülow, CEO von lawpilots, sagt dazu: „Nur wer genau Bescheid weiß, kann die Strukturen im eigenen Unternehmen anpassen, um Verletzungen zu vermeiden und stattdessen Potenziale des Lieferkettengesetzes zu nutzen. Im geschäftigen Arbeitsalltag sind Online-Schulungen der ideale Weg, sich diese Informationen anzueignen.”

Zur Methodik:

Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH im Auftrag von lawpilots, an der 520 Unternehmensentscheider zwischen dem 11. und 18.11.2022 teilnahmen. Die Ergebnisse wurden gewichtet und setzen sich repräsentativ nach Beschäftigtenanteil pro Unternehmensgröße zusammen.

lawpilots.com

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