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DSAG begrüßt verlangsamtes Vorgehen
Seit dem 01. Januar 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) für Unternehmen in Deutschland ab 3.000 Beschäftigten anzuwenden. Ab dem 1. Januar 2024 sind Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten betroffen.
Umfrage zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Kontrovers diskutiert und lang erwartet: Zum 1. Januar 2023 tritt das Lieferkettengesetz für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten in Kraft. Spätestens seit dieser öffentlichkeitswirksamen Debatte um sozial verantwortliche, nachhaltige Lieferketten heißt der neue Wettbewerbsvorteil für Unternehmen Transparenz.
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Nachhaltigkeit im Marketing ist nicht erst seit Aufkommen der „Fridays for Future“-Bewegung ein wichtiger gesellschaftlicher Trend, der sich auch im Marketing niederschlägt.

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DSAG-Statement zum LkSG

Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten – kurz LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) – wurde am 11. Juni 2021 vom Deutschen Bundestag beschlossen und verpflichtet Unternehmen mit Sitz oder Zweigniederlassung in Deutschland, menschenrechtliche Sorgfaltspflichten innerhalb ihrer globalen Lieferketten zu beachten, umzusetzen und bei Bedarf zu ahnden.

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