Umfrage zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Kontrovers diskutiert und lang erwartet: Zum 1. Januar 2023 tritt das Lieferkettengesetz für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten in Kraft. Spätestens seit dieser öffentlichkeitswirksamen Debatte um sozial verantwortliche, nachhaltige Lieferketten heißt der neue Wettbewerbsvorteil für Unternehmen Transparenz.
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Nachhaltigkeit im Marketing ist nicht erst seit Aufkommen der „Fridays for Future“-Bewegung ein wichtiger gesellschaftlicher Trend, der sich auch im Marketing niederschlägt.
DSAG-Statement zum LkSG
Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten – kurz LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) – wurde am 11. Juni 2021 vom Deutschen Bundestag beschlossen und verpflichtet Unternehmen mit Sitz oder Zweigniederlassung in Deutschland, menschenrechtliche Sorgfaltspflichten innerhalb ihrer globalen Lieferketten zu beachten, umzusetzen und bei Bedarf zu ahnden.
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