Der Kauf im Online-Shop wird immer beliebter. Der Online-Shop hat immer geöffnet, das Angebot ist riesig, Kunden sparen sich den Weg in die Stadt. Mitunter sind die Waren auch günstiger als in den stationären Ladengeschäften.
Nicht alle Online-Shops sind seriös und halten die Regeln ein. Kunden, die an einen unseriösen Shop geraten, erleben mitunter so manche böse Überraschung. Der Betreiber des Online-Shops kann dafür eine Abmahnung bekommen. Was viele nicht wissen: Nicht nur Shopbetreiber, sondern auch Kunden können eine Abmahnung erhalten, wenn sie ihre eigenen Waren verkaufen und die Regeln nicht beachten.
Was müssen Betreiber von Online-Shops beachten?
Wer einen Online-Shop betreibt, sollte die Regeln kennen, um keine Abmahnung zu kassieren. Ein Problem, das oft nicht genug beachtet wird, ist der Datenschutz. Betreiber von Online-Shops müssen die Regeln der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beachten. Eine Datenschutzerklärung muss auf der Webseite vorhanden sein, die über die Datenverarbeitung informiert. Shopbetreiber benutzen Cookies, doch müssen sie die Nutzer über die Verwendung von Cookies informieren. Auf der Webseite des Shops müssen verschiedene Rechtstexte wie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die Datenschutzerklärung und die Widerrufsbelehrung vorhanden sein. Für diese Rechtstexte gibt es Vorlagen, die alle wichtigen Anforderungen erfüllen. Auch ein Impressum muss vorhanden sein. Shopbetreiber müssen ihre Kunden über das Widerrufsrecht informieren, sodass die Kunden ihre Bestellung widerrufen können.
Betreiber von Online-Shops müssen noch weitere Aspekte beachten:
- Urheberrecht, beispielsweise bei der Verwendung von Bildern und Texten
- Produktkennzeichnung, um die Produktsicherheit zu gewährleisten
- Verpackungsgesetz
- Jugendschutz
- Preisangabenverordnung und Grundpreisangaben
- keine irreführende Werbung oder Schleichwerbung
- Angaben über Lieferzeiten
- Information über Rücksendemöglichkeiten und Kosten für Rücksendungen
- Information über Versandgebühren
- Angebot mehrerer sicherer Zahlungsmethoden
- Angaben zu Kontaktdaten
Gründe für Abmahnungen bei einem Online-Shop
Bei einer Abmahnung handelt es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme, um eine schnelle außergerichtliche Lösung bei geforderten Unterlassungsansprüchen herbeizuführen. Auch Kunden von Online-Shops, die im Shop ihre Ware anbieten, können abgemahnt werden. Solche Shops sind beispielsweise Etsy, Amazon oder eBay. Bei einer Abmahnung spielt es keine Rolle, ob der Grund dafür vom Shopbetreiber oder Kunden bewusst oder unbewusst herbeigeführt wurde.
Online-Shops sind niemals völlig abmahnsicher. Schnell kann etwas vergessen werden oder ein Text nicht hundertprozentig rechtssicher sein. Es gibt zahlreiche Gründe, die zu einer Abmahnung führen können. Das sind die häufigsten Gründe für Abmahnungen, die sowohl die Shopbetreiber als auch die Kunden, die ihre Waren anbieten, treffen können:
- Urheberrechtsverletzungen
- Markenrechtsverletzungen
- nicht vorhandenes oder fehlerhaftes Impressum
- Angebot von gefälschten Waren
- Angebot von Waren, die nicht vorrätig sind
- Verstoß gegen Cookie-Richtlinien
- keine oder fehlerhafte Angaben zu Versandkosten
- fehlerhafte AGB oder Nichteinhaltung der AGB
- keine oder unzureichende Widerrufsbelehrung
- Nichtbeachtung des Jugendschutzes
- vorab ausgewählte kostenpflichtige Zusatzleistungen
- Versand von Werbe-Emails ohne Einwilligung des Kunden
- Verstoß gegen das Verpackungsgesetz
- keine Angaben zu den Grundpreisen
- falsche Verwendung von Gütesiegeln
Es gibt noch verschiedene weitere, schwerwiegende Gründe für Abmahnungen. Erhält der Kunde die Ware nicht und hat er dafür bezahlt, ist das ebenso ein Grund für eine Abmahnung wie die Nichterstattung des Kaufpreises, wenn der Kunde bereits bezahlte Ware zurückschickt.
Wer darf im Online-Shop abmahnen?
Grundsätzlich darf nur derjenige im Online-Shop abmahnen, der gesetzlich dazu befugt ist oder in seinem Recht verletzt wurde. Abmahnen können unterschiedliche Institutionen oder Personen:
- Mitbewerber, beispielsweise bei der Verletzung des Marken- oder Urheberrechts
- Qualifizierte Wirtschaftsverbände, die in der Liste des Bundesamts für Justiz eingetragen sind
- Industrie- und Handelskammern
- Handwerkskammern
- Kreishandwerkerschaften
- berufsständische Körperschaften des öffentlichen Rechts
- Verbraucherzentralen, wenn die Regelungen für den Verbraucherschutz oder die Cookie-Richtlinien nicht eingehalten wurden
- qualifizierte Einrichtungen im Ausland, wenn der Online-Shop auch im Ausland aktiv ist und ausländische Kunden beliefert
- Gewerkschaften
- Datenschutzorganisationen
Abmahnen dürfen auch Privatpersonen, die im Online-Shop bestellen und sich in ihren Rechten verletzt sehen. Eine Abmahnung, die von einer Privatperson ausgesprochen wird, ist jedoch nicht rechtswirksam. Damit eine Abmahnung rechtswirksam ist, sollten sich Privatpersonen an einen Anwalt wenden, der eine Abmahnung ausarbeitet.
Wann ist eine Abmahnung wirksam?
Mitunter haben Online-Shops mit einer wahren Flut von Abmahnungen zu kämpfen. Eine Abmahnung ist für den Shopbetreiber immer mit Kosten verbunden, deren Höhe sich nach dem Streitwert richtet. Diese Kosten können eine beachtliche Höhe annehmen. Daher muss geprüft werden, ob die Abmahnung überhaupt wirksam ist.
Für den Inhalt der Abmahnung gibt es keine gesetzlichen Vorschriften, doch muss die Abmahnung einige Elemente enthalten, damit sie rechtswirksam ist:
- Absender und Adressat müssen klar aus der Abmahnungsschrift hervorgehen
- Rechtsverstoß muss konkret beschrieben sein
- Formulierung des Unterlassungsanspruchs muss vorhanden sein mit der Aufforderung, das benannte Verhalten künftig zu unterlassen
- Fristsetzung für die Unterlassungserklärung
- Festlegung der Vertragsstrafe oder des Schadenersatzes
Eine Abmahnung bedarf der Schriftform. Sie kann per Post, aber auch per Fax oder per E-Mail zugestellt werden. Allerdings besteht bei einer Abmahnung per E-Mail die Gefahr, dass es sich um einen Betrugsversuch handeln könnte.
Was tun bei einer Abmahnung?
Betreiber von Online-Shops, die eine Abmahnung erhalten, sollten nicht sofort die geforderte Vertragsstrafe oder Abmahngebühr zahlen. Sie sollten sich an einen Fachanwalt wenden, der auf den Online-Handel und auf Abmahnungen spezialisiert ist. Der Anwalt prüft, ob die Abmahnung rechtswirksam ist.