Maßnahme ist Teil der EU-Urheberrechtsreform

Google muss in Frankreich für Artikel bezahlen

Quelle: PK Studio / Shutterstock.com

Die französische Wettbewerbsbehörde verdonnert Google dazu, Nachrichtenagenturen für die Verwendung von Artikeln oder Auszügen in seinen News-, Search- und Discovery-Seiten zu bezahlen. Das Unternehmen soll die Preise dabei selbst aushandeln.

Diese Maßnahme ist Teil der EU-Urheberrechtsreform von 2019, die große Internetfirmen wie Google oder auch Facebook dazu anhält, Urheber für den Upload von Inhalten angemessen auszuzahlen.

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Machtmissbrauch vorbeugen

Nachdem die umstrittene Reform in Kraft getreten war, hat Google angekündigt, Auszüge aus Artikeln einfach zu löschen, es sei denn die Urheber würden explizit die Erlaubnis zum Upload geben. Jedoch hätten die meisten laut der Wettbewerbsbehörde zugestimmt, ohne eine Vergütung zu erhalten. „Die Praktiken von Google könnten den Missbrauch einer dominanten Marktposition bedeuten, der dem Pressesektor schweren und unmittelbaren Schaden zufügt“, heißt es von der Behörde.

Google habe in Frankreich nämlich einen Anteil von 90 Prozent am Markt der Suchmaschinen. Nachrichtenagenturen würden deshalb massiv an Einnahmen einbüßen, wenn ihre Artikel nicht in der Suchfunktion erscheinen. Der Wettbewerbsbehörde zufolge können es sich Urheber nicht leisten, dass Google die Inhalte einfach löscht und sind im Grunde dazu gezwungen, sie gratis zur Verfügung zu stellen.

Google muss retroaktiv zahlen

Die Entscheidung der Behörde sieht vor, dass Google mit den Agenturen eine Summe aushandelt, für die Auszüge von Artikeln, Fotos und Videos hochgeladen werden dürfen. Sobald die Verhandlungen beendet sind, muss das US-Unternehmen auch retroaktiv für alle in der Vergangenheit veröffentlichten Inhalte bis hin zum Oktober 2019 zahlen. Google hat sich dazu bereit erklärt, der Anordnung Folge zu leisten. Die französische Wettbewerbsbehörde greift momentan hart gegen das US-Unternehmen durch. Erst im Dezember 2019 hat es eine Strafe wegen unlauterem Wettbewerb gesetzt.

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www.pressetext.com
 

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