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BFSG 2025: Digitale Barrierefreiheit implementieren

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) macht barrierefreies Surfen 2025 zur Pflicht. Websites und Online-Shops müssen dann so gestaltet sein, dass sie auch für Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt nutzbar sind.

Unternehmen, die jetzt schon auf Barrierefreiheit setzen, sind einen großen Schritt voraus und positionieren sich als besonders kundenorientiert.

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Das BFSG und die neuen Anforderungen

Barrierefreie Websites sind längst kein Randthema mehr. Ebenso wie sich Inklusion und Gleichberechtigung in der Gesellschaft immer mehr etablieren, rückt auch der uneingeschränkte Zugang zu digitalen Angeboten stärker in den Fokus. Rückenwind erhält die digitale Barrierefreiheit durch das BFSG, das am 28. Juni 2025 in Kraft tritt.

Das Gesetz verpflichtet Unternehmen und Organisationen mit mehr als zehn Mitarbeitern und zwei Millionen Euro Jahresumsatz dazu, ihre digitalen Angebote für alle Menschen, unabhängig von ihren körperlichen und geistigen Fähigkeiten, zugänglich zu machen. Das betrifft neben der Gestaltung von Websites ebenso die barrierefreie Anpassung von Online-Shops, mobilen Anwendungen und digitalen Dienstleistungen. Wer dem nicht nachkommt, muss mit Abmahnungen und hohen Strafen rechnen.

Digital für alle: Was bedeutet das?

Das Thema Barrierefreiheit betrifft eine große Anzahl von Personen. Dem Statistischen Bundesamt zufolge hatten 2021 etwa 10 Prozent der Deutschen eine anerkannte Schwerbehinderung. Laut Weltgesundheitsorganisation leben weltweit zirka 15 Prozent mit einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung. Hinzu kommen viele mit leichten Behinderungen. Aber auch ältere Menschen, Personen mit einer Sehschwäche oder einer situativen Einschränkung, etwa nach einem Unfall, profitieren von digitaler Barrierefreiheit.

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Um diesen potenziellen Kunden den Zugang zu den Online-Angeboten zu erleichtern, sollten Websites, Apps, Dokumente und Software so angepasst sein, dass sie trotz Seh-, Hör-, motorischen oder kognitiven Beeinträchtigungen genutzt werden können.

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WCAG 2.2: Die vier Grundprinzipien barrierefreier Websites

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz bezieht sich hinsichtlich der barrierefreien Gestaltung digitaler Angebote auf die Web-Content Accessibility Guidelines (WCAG). Durch die Einhaltung der aktuellen Version WCAG 2.2 können Unternehmen sicherstellen, dass sie die Anforderungen des BFSG erfüllen. Diese basiert auf vier zentralen Prinzipien, denen weitere Richtlinien zugeordnet sind:

1. Wahrnehmbarkeit: Alle Inhalte und Bedienelemente sind so gestaltet, dass sie von möglichst vielen wahrgenommen und verstanden werden können.

    • Bilder, Grafiken und Diagramme sind mit einem Alt-Text zu versehen, der den Inhalt und die Funktion so präzise wie möglich erklärt. Zum Beispiel: „Ein rotes Auto auf einer Landstraße mit Bäumen.“
    • Transkripte für Videos beschreiben, was in einem Video zu sehen ist.
    • Es werden Textalternativen für Audiodateien und Multimedia-Inhalte bereitgestellt, z.B. ein Transkript für Podcasts.
    • Gutes Kontrastverhältnis zwischen Text und Hintergrund.
    • Der Text sollte ohne Qualitätsverlust skalierbar sein.

    2. Bedienbarkeit: Anwendungen sollen von möglichst vielen Nutzern ohne Schwierigkeiten bedient werden können, z.B. auch ohne Maus.

    • Tastaturzugänglichkeit, das heißt alle Funktionen der Website müssen mit der Tastatur bedienbar sein, ohne dass Nutzer in Tastaturfallen geraten.
    • Interaktive Elemente, wie Links und Schaltflächen, sollten durch eine sichtbare Fokusmarkierung hervorgehoben sein.
    • Blinkende oder flackernde Elemente können Anfälle auslösen. Sie sind zu vermeiden bzw. sollten vom Nutzer problemlos deaktiviert werden können.
    • Die Navigation sollte konsistent und klar sein, einschließlich Skip-Links und Sitemap.

    3. Verständlichkeit: Alle Inhalte und Elemente sind verständlich und können intuitiv erfasst und genutzt werden.

    • Die Sprache der Website sollte klar und einfach verständlich sein. Es empfiehlt sich leichte Sprache zu verwenden, eine vereinfachte Form der deutschen Sprache mit einem festen Regelwerk. Sie richtet sich an Menschen, die Schwierigkeiten haben, komplexe Texte zu verstehen.
    • Es sind gut lesbare Schriftarten, das heißt möglichst keine Serifenschriften, und angemessene Schriftgrößen zu verwenden.
    • Fehlermeldungen in Formularen werden klar und verständlich kommuniziert. Anleitungen helfen dabei, Fehler zu beheben.
    • Interaktive Elemente und Formulare verhalten sich vorhersehbar, z.B. sollten keine unerwarteten Pop-ups oder automatische Fokusänderungen auftreten.

    4. Robustheit: Websites und Online-Shops sollten so gestaltet sein, dass sie von verschiedenen unterstützenden Technologien zuverlässig interpretiert werden können.

    • Die Website bzw. der Online-Shop ist mit verschiedenen Browsern und assistiven Technologien, wie Screenreadern, kompatibel.
    • Der HTML- und CSS-Code der Website ist fehlerfrei und nach aktuellen Webstandards validiert.
    • ARIA-Rollen und -Eigenschaften werden korrekt verwendet, um die Interaktion mit unterstützenden Technologien zu verbessern.

    Darüber hinaus sind folgende zusätzliche Tipps für die Gestaltung barrierefreier Websites zu berücksichtigen:

    • Responsive Design: Die Website passt sich an verschiedene Bildschirmgrößen an.
    • Formulare: Alle Formulare sind korrekt beschriftet und es gibt eindeutige Anweisungen für den Nutzer.
    • Sichere Eingabemodalitäten: Neben Maus und Tastatur gibt es alternative Eingabemöglichkeiten, wie zum Beispiel Sprachsteuerung oder Touchscreen.
    • Anpassbare Farben: Nutzer können die Farbgestaltung der Website an ihre Bedürfnisse anpassen.
    • Informationen strukturieren: Längere Texte sollten in kürzere Absätze unterteilt sein, um Inhalte sinnvoll zu gliedern.
    • Aussagekräftige Beschreibung: Formularfelder, Links und Schaltflächen sollten über eine prägnante und sinngebende Beschriftung verfügen.
    • Gute Sichtbarkeit: Ausreichend große und farblich hervorgehobene Bedienelemente erhöhen die Nutzerfreundlichkeit vor allem auf Smartphones und Tablets.
    • Semantik: Die richtige Verwendung von HTML-Elementen, wie Überschriften, Absätze und Listen, ist entscheidend, damit eine Website leicht zugänglich und auffindbar ist. Eine klare Seitenstruktur, z.B. mit Header, Footer und Main, hilft Suchmaschinen und Screenreadern, den Inhalt besser zu verstehen und zu interpretieren.
    • Kontinuierliches Monitoring: Mit Accessibility Checkern in Form von Browser-Add-ons wie Arc Toolkit, WAVE oder Silktide lässt sich die Barrierefreiheit von Websites einfach und kontinuierlich überprüfen.

    Barrierefrei ins Web: Ein Gewinn für alle Beteiligten

    Die Gestaltung einer barrierefreien Website sollte idealerweise schon frühzeitig in der Planungs- und Designphase berücksichtigt werden. Hilfreich kann es auch sein, Menschen mit Behinderung in den Testprozess einzubeziehen und ihr Feedback einzuholen. Darüber hinaus sind eine umfassende Schulung und Sensibilisierung aller Beteiligten, von Entwicklern über Designer bis hin zu Content-Erstellern, unerlässlich.

    Richtig umgesetzt, sind barrierefreie Websites mit einer Reihe von Vorteilen verbunden. Nicht nur dass Website- und Online-Shop-Betreiber ihre gesellschaftliche Verantwortung wahrnehmen und Inklusion fördern. Indem sie ihre digitalen Inhalte für alle zugänglich machen, verbessern sie die Reichweite ihres Online-Auftritts. Zugleich können sie ihre Zielgruppe erweitern, Nutzererfahrung und Kundenzufriedenheit verbessern sowie ihr Markenimage stärken. Nicht zu vergessen ist auch die bessere Auffindbarkeit in den Suchmaschinen, die sowohl Traffic als auch Umsatz positiv beeinflusst. Diese langfristige Ausrichtung kann Unternehmen einen nachhaltigen Wettbewerbsvorteil sichern.

    Antonia

    Hertlein

    Teamleader SEO

    Löwenstark Online-Marketing GmbH

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