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Zukunftssicher handeln
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) macht barrierefreies Surfen 2025 zur Pflicht. Websites und Online-Shops müssen dann so gestaltet sein, dass sie auch für Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt nutzbar sind.
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Für Verantwortliche von B2C-Onlineshops drängt die Zeit: Laut einer aktuellen Studie* sind derzeit noch 90 Prozent aller Webseiten nicht ausreichend für das Thema Barrierefreiheit gerüstet. Im kommenden Jahr drohen damit vielen Unternehmen Umsatzeinbußen, Bußgelder bis zu 100.000 Euro oder gar Abschaltung.
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Pflicht ab Juni 2025
Barrierefreiheit – darum haben sich viele Unternehmen bis dato nur stiefmütterlich gekümmert. Doch jetzt müssen sie es: Mitte 2025 wird aus der vermeintlichen Kür die Pflicht. Wer es smart angeht, sichert sich so sogar mehr Umsatz. Ein Gastbeitrag von Wiktoria Kleindienst, Vorständin der dc AG.
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Warum Unternehmen schon jetzt handeln sollten
Das 2025 in Kraft tretende Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für Software-Produkte und Internetangebote fordert von Unternehmen schon jetzt konkretes Handeln. Der Digital-Dienstleister Macaw erklärt die Auswirkungen des Gesetzes.
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