Bereit für einen Perspektivwechsel? Viele KMUs müssen sich aktuell mit der Frage auseinandersetzen, ob ihre Webseite eine gleichberechtigte Nutzung für alle Personen ermöglicht.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) macht barrierefreies Surfen 2025 zur Pflicht. Websites und Online-Shops müssen dann so gestaltet sein, dass sie auch für Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt nutzbar sind.
Für Verantwortliche von B2C-Onlineshops drängt die Zeit: Laut einer aktuellen Studie* sind derzeit noch 90 Prozent aller Webseiten nicht ausreichend für das Thema Barrierefreiheit gerüstet. Im kommenden Jahr drohen damit vielen Unternehmen Umsatzeinbußen, Bußgelder bis zu 100.000 Euro oder gar Abschaltung.
Barrierefreiheit – darum haben sich viele Unternehmen bis dato nur stiefmütterlich gekümmert. Doch jetzt müssen sie es: Mitte 2025 wird aus der vermeintlichen Kür die Pflicht. Wer es smart angeht, sichert sich so sogar mehr Umsatz. Ein Gastbeitrag von Wiktoria Kleindienst, Vorständin der dc AG.
44 Prozent der Unternehmen priorisieren digitale Barrierefreiheit höher als letztes Jahr, doch nur 19 Prozent setzen sie angemessen um. Die Hälfte der befragten Unternehmen nutzt KI und automatisierte Tools, um Probleme zu erkennen.
Das 2025 in Kraft tretende Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für Software-Produkte und Internetangebote fordert von Unternehmen schon jetzt konkretes Handeln. Der Digital-Dienstleister Macaw erklärt die Auswirkungen des Gesetzes.