Ob leidenschaftlicher Workaholic, innovationsgetriebener Business-Typ oder kreativer Freigeist: Es gibt viele Gründe dafür, sich abseits der Festanstellung ein zweites Standbein in der Selbstständigkeit aufzubauen. Doch mit dem „Nebenjob Freelancer“ gehen auch einige Überlegungen einher, die auf den ersten Blick nicht unbedingt ersichtlich sind.
Muss ein Gewerbe angemeldet werden? Wer übernimmt die Rentenversicherung? Und darf der Hauptarbeitgeber einem die Selbstständigkeit eigentlich untersagen? Für diese und weitere Fragen hat Thomas Maas, CEO von freelancermap, nicht nur die Antwort, sondern auch hilfreiche Hinweise parat.
Inwieweit darf der Chef mitreden? Welche Versicherungen werden gedeckt?
Wer zusätzlich zu der Festanstellung eine Nebentätigkeit ausüben will, darf dies in der Regel ohne Zustimmung des Hauptarbeitgebers tun. Davor ist es jedoch sinnvoll, sich über ein paar Punkte zu informieren. Es kann nie schaden, den Arbeitsvertrag vorab auf etwaige Klauseln zu überprüfen, den Vorgesetzten generell über das Vorhaben in Kenntnis zu setzen und sich im besten Fall auch eine schriftliche Absicherung einzuholen. Hinzu kommen wenige Regeln. Wer diese beachtet, hat keinerlei negative Konsequenzen zu fürchten:
- Das Wettbewerbsverbot ist zu respektieren
- Haupt- und freiberufliche Tätigkeit sind klar voneinander zu trennen
- Der Hauptjob darf nicht unter der freiberuflichen Beschäftigung leiden
- Bei Krankheit und Urlaub müssen beide Jobs ruhen
Schlussendlich stehen nebenberufliche Freelancer noch immer beim Arbeitgeber unter Vertrag. Damit gehen gewisse Verantwortungen und Pflichten einher, aber auch Vorteile: Als vorrangig Festangestellter übernimmt der Arbeitgeber die Sozialversicherungen. Zu diesen gehören die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. In jedem Fall muss die Krankenkasse über die neue Selbstständigkeit informiert werden, da diese prüft, ob tatsächlich eine Neben- oder vielleicht doch Haupttätigkeit vorliegt.
In welcher Branche darf mit welcher Tätigkeit gearbeitet werden?
Auch bei der Wahl der Branche und des Tätigkeitsfeldes stehen alle Türen offen. Natürlich sollte die Spezifizierung unter Berücksichtigung der persönlichen Qualifikationen stattfinden. Auch muss beachtet werden, dass weniger Zeit in den Nebenjob als in den Hauptberuf investiert werden sollte. Meist ist es daher sinnvoll, die Tätigkeit von zu Hause auszuüben. Hierzu gehören beispielsweise Texter- und Content-Aufgaben, die Website-Pflege, SEO / SEA oder auch die App-Programmierung.
Wie steht es um die Verdienstmöglichkeiten?
Insbesondere unter Textern herrscht ein hoher Wettbewerbsdruck. Aufgrund der Vielzahl der Freelancer fällt auch der finanzielle Gewinn vergleichsweise gering aus und liegt im Schnitt bei knapp 62 Euro pro Stunde. Der Aufschwung der IT-, Finanz- und Automotive-Sektoren in den letzten Jahren führt wiederum zu einer besseren Einkommenssituation. Ein Einstieg hier kann sich also lohnen. Der Vorteil eines freiberuflichen Nebenjobs liegt dabei auf der Hand, denn die Verdienstmöglichkeiten sind vorerst grenzenlos. Es gibt nur eine Ausnahme: Wenn ALG I, ALG II oder BAföG bezogen werden, ist das Einkommen auf monatliche Beträge beschränkt. Diese belaufen sich auf 165 Euro (ALG I), 100 Euro (ALG II) und 450 Euro (BAföG). Das Finanzamt sollte so oder so über die neue Einkommensquelle unterrichtet werden.
Wer braucht eine Gewerbeanmeldung?
Gehört die geplante Tätigkeit zu den freien Berufen, reicht es aus, dem Finanzamt schriftlich Bescheid zu geben. Alle anderen Berufsgruppen müssen eine Anmeldung beim Gewerbeamt einreichen. Das Amt kümmert sich daraufhin darum, das Finanzamt, die IHK und die Berufsgenossenschaft über die Gewerbeanmeldung zu informieren. Schlussendlich entscheidet das Finanzamt, ob eine Tätigkeit tatsächlich zu den freien Berufen gehört. Hierzu zählen beispielsweise Journalisten, Dolmetscher, Heilpraktiker, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Ingenieure. Dennoch wird empfohlen, das geplante Vorhaben vorab mit dem Steuerberater und dem Finanzamt zu besprechen.
Welche Einnahmen müssen versteuert werden?
Mit der Meldung beim Finanzamt erhalten zukünftige Freelancer einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Über diesen bekommen sie unter anderem ihre Steuer-Nummer zugewiesen. Abhängig von der Einkommenshöhe fallen auch die Abgaben der Einkommenssteuer an. Zudem können Selbstständige prüfen, ob eine Steuer-Pauschale für sie infrage kommt. Das bedeutet, dass 25 Prozent beziehungsweise jährlich 614 Euro Einnahmen als Betriebsausgaben abgerechnet werden können. Wenn das Einkommen unter 410 Euro im Jahr liegt, profitieren nebenberufliche Freelancer auch von dem Steuer-Freibetrag. Zudem müssen weder Umsatz- noch Gewerbesteuer gezahlt werden: Erstgenannte fällt lediglich bei denjenigen an, die im Vorjahr mehr als 22.000 Euro und im Folgejahr über 50.000 Euro mit ihrer freiberuflichen Tätigkeit verdienen. Letztere muss nicht entrichtet werden, wenn die Beschäftigung wie oben beschrieben zu den freien Berufen zählt.
Fazit: Gute Organisation führt zu langfristigen Erfolgen
Wer sich dazu entscheidet, nebenberuflich in die Selbstständigkeit einzusteigen, sollte die steuerlichen, organisatorischen und auch zeitlichen Konsequenzen im Blick haben. Insbesondere letztere Komponente spielt für viele eine große Rolle: Der Hauptjob darf nicht vernachlässigt werden, während der Nebenjob ebenfalls Aufmerksamkeit und Konzentration verlangt. Sind die Fragen zur Anmeldung, Spezifikation oder den Abgaben erst einmal geklärt, kristallisieren sich die Vorteile des Freiberufler-Daseins klar heraus. Sowohl das finanzielle Einkommen als auch die zusätzliche Berufserfahrung können dann die Basis für den endgültigen Schritt in die Selbstständigkeit werden.