Jeder kennt das nervige Cookie-Banner. Mit dem Öffnen einer Webseite ploppt sofort ein Fenster auf, bevor es zu den eigentlichen Informationen weiter geht. Es gibt einen fetten Button, um in die Speicherung von Cookies einzuwilligen. Das Ablehnen wird allerdings oft wesentlich schwerer gestaltet.
Es ist einfacher den Button „Akzeptieren“ zu drücken, anstatt eine schwierige und zeitaufwendige Auswahl treffen zu müssen. Nachdem sich der Europäische Gerichtshof (EuGH), der Bundesgerichtshof (BGH) und Landgerichte (LG) mit dem Thema „Einsatz von Cookies und Consent-Managern“ auseinandergesetzt hatten, erkannte die Politik ihren notwendigen Handlungsbedarf. Am 01. Dezember 2021 tritt das Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz, kurz TTDSG in Ergänzung zu den bestehenden Gesetzen in Kraft. Dieses regelt in §§ 25 und 26 sowohl den Umgang mit Cookies, Tracking- und Advertising-Scripten als auch die Gestaltung der Tools, welche das Einwilligungsmanagement umsetzen sollen. Jeder Webseitenbetreiber sollte sich Gedanken um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben machen und kurzfristig Maßnahmen zur Umsetzung ergreifen. Ein Missachten kann im schlechtesten Fall ein Bußgeld bis zu 300.000 Euro nach sich ziehen.
Unsichtbarkeit der Prozesse
Als externer Datenschutzbeauftragter prüfen Herr Andreas Thurmann und das Team der DataSolution LUD GmbH regelmäßig Webseiten. Dabei erleben sie immer wieder, dass sogenannte Consent Manager nicht immer das machen, was sie vorgeben. So stellte er fest, dass die überwiegende Zahl der Webseiten den Consent Manager nicht richtig eingebunden haben. Bereits beim Öffnen der Webseite werden Dienste geladen, ohne dass eine Einwilligung formgerecht vorliegt. Google Analytics, was auf bis zu 90 Prozent aller Webseiten eingebunden ist, kann in diesem Zusammenhang symbolisch für das Tracking im Hintergrund benannt werden. Akzeptiert der Nutzer nur die „Notwendigen Dienste“, werden oft dennoch alle Dienste im Hintergrund geladen.
Das Problem, so Andreas Thurmann, liegt in der Unsichtbarkeit der Prozesse, die beim Laden einer Webseite im Hintergrund ablaufen. So können einwilligungspflichtige Cookies, Analyse- und Marketingtools auch bei Ablehnung durch den Webseitenbesucher unwissentlich aktiv bleiben. Für Betreiber der Webseiten ist dies oft schwer zu erkennen und sie wiegen sich in Sicherheit. Doch kann es in solchen Fällen schnell zu einem Bußgeldverfahren kommen. Es ist bekannt, dass die Aufsichtsbehörden bereits Webseiten prüfen und dafür geeignete Tools einsetzen, um hinter die Kulissen zu schauen. Andreas Thurmann empfiehlt jeden Webseitenbetreiber bis zum 01. Dezember 2021 seine Webseiten zu prüfen, auch wenn bereits ein Consent Manager im Einsatz ist.
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