Aus Sicht des Thüringer Datenschutzbeauftragten Lutz Hasse sollten Schulen die Video-Plattform Youtube im Unterricht nicht benutzen. «In der Tat haben wir gesagt, Youtube verfügt über Geschäftsbedingungen, die sagen, dass Youtube nur für private Zwecke genutzt werden darf», sagte Hasse der Deutschen Presse-Agentur.
Der Landesdatenschützer soll einem Bericht der «Thüringer Allgemeinen» zufolge die Nutzung von Youtube an Thüringer Schulen untersagt haben.
Eine Schule laufe nun einmal nicht unter «private Zwecke», erklärte Hasse. Schülerinnen und Schüler dürften die Plattform selbstverständlich nach Gusto nutzen, denn für private und häusliche Zwecke sei die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nicht anwendbar. Das Bildungsministerium war am Montag zunächst nicht für eine Stellungnahme erreichbar.
«Der Einsatz von Youtube im Unterricht ist durchaus möglich», konterte die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion im Thüringer Landtag, Franziska Baum. Die neuerlichen Forderungen von Hasse seien «viel zu kurz gesprungen». «Es kann nicht darum gehen, die Nutzung von Systemen flächendeckend zu verbieten.» Es mache sicher einen Unterschied, ob sich die Schülerinnen und Schüler eigene Accounts anlegen müssen, ob sie eigene Videos hochladen oder ob die Lehrkraft ein Video abspielt.
Ein Verbot habe er nie ausgesprochen, betonte Hasse. Er habe lediglich darauf hingewiesen, dass die Nutzung im schulischen Kontext qua Nutzungsbedingung unzulässig sei. «Wir sind dafür da, diese Hinweise zu geben.» Alternativ zur Einbindung von Youtube in den Unterricht könnten Lehrkräfte auf freie Inhalte der Mediothek des Thüringer Schulportals zurückgreifen.
Youtube mache den digitalen Unterricht erheblich einfacher, sagte der Sprecher der Landesschülervertretung, Leon Schwalbe. Gerade aktuell griffen Lehrkräfte sehr oft auf Videos der Plattform zurück. Eine richtige Alternative zu Youtube zu bieten, ist seines Erachtens schwierig bis unmöglich. «Es wäre schon eine große Einschränkungen, für Lehrerinnen und Lehrer aber auch für Schüler und Schülerinnen, wenn es im schulischen Kontext nicht mehr benutzt werden könnte.»
dpa