Von knapp 460 Webseiten fragwürdigen Online-Shops, über die sich Verbraucher zuvor beschwert hatten, sind nach einigen Wochen fast zwei Drittel verschwunden und nicht mehr aufrufbar.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt in seiner jüngsten Analyse daher vor hoher Fluktuation und Intransparenz bei Online-Shops – und das nicht nur zur Weihnachtszeit.
Lieber genauer hinschauen
„Gerade in Zeiten des Lockdowns in der Corona-Krise sollten Verbraucher genau hinschauen, bei welchen Webshops sie einkaufen“, sagt Carola Elbrecht, Referentin Team Marktbeobachtung Digitales beim vzbv. „Reißerische Werbung, wechselnde Sprachen und Währungen im Bestellprozess, Lieferzeiten von bis zu 120 Tagen und die Vorkassezahlung können Hinweise auf dubiose oder gar betrügerische Shops sein“, unterstreicht die Fachfrau. Der vzbv hat 456 Webseiten geprüft, die Verbraucher von März bis Mai 2020 an die Marktbeobachtung des vzbv gemeldet hatten.
Geprüft wurden Punkte wie Werbung und Gestaltung der Webseite, auffällige Preisrabatte, angegebene Lieferzeitpunkte oder die AGB. Im Untersuchungszeitraum Juni bis November waren bereits 65 Prozent der von Verbrauchern gemeldeten Webseiten nicht mehr aufrufbar. Diese Tendenz des Kommens und Gehens von Webshops bestätigte auch eine Nachprüfung einige Zeit später. Bei den anderen gab es teilweise Indizien für Fake-Shops als auch Dropshipping als legales Geschäftsmodell, wo Waren verkauft werden, die noch gar nicht im Lager des Händlers vorrätig sind, teils aber auch gar keine Probleme.
Wenig rechtliche Handhabe
Das Fazit der Konsumentenschützer: Die Ergebnisse zeigen die hohe Fluktuation von Webshops auf, vor allem durch ihr Auf- und Abtauchen. Dank frei im Internet zugänglicher Baukastensysteme für das Konfigurieren einer Internetseite sind dubiose oder gar betrügerische Webshops kaum noch von seriösen Shops zu unterscheiden, heißt es. „Verbraucher können ihre Rechte nicht durchsetzen, wenn der Verkäufer für sie nicht greifbar ist und auf Nachfragen oder Beschwerden nicht reagiert oder sie gar keine Kenntnis darüber haben, wem gegenüber sie etwaige Ansprüche anmelden können“, so Elbrecht abschließend.
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