Mehr Mittel für das BSI?

IT-Sicherheit wird von Schuldenbremse befreit

Friedrich März
Bildquelle: photocosmos1/Shutterstock.com

Eine wegweisende Einigung zwischen Union, SPD und Grünen stellt die Finanzierung der Cybersicherheit in Deutschland auf neue Beine. Künftig sollen Ausgaben für IT-Sicherheit nicht mehr unter die Schuldenbremse fallen, sofern sie einen Schwellenwert von einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts überschreiten.

Die Neuregelung wurde am 14. März 2025 vom designierten Bundeskanzler Friedrich Merz und CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt vorgestellt.

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Mehr finanzielle Flexibilität für Cyberschutz

Die Neuordnung ist Teil eines umfassenderen Sicherheitspakets, das verschiedene kritische Bereiche von den strikten Haushaltsvorgaben befreit. Die IT-Sicherheit reiht sich dabei neben Bundeswehr, Katastrophenschutz und Nachrichtendiensten ein.

Obwohl konkrete Maßnahmen noch nicht im Detail veröffentlicht wurden, deuten laut Heise Informationen aus Regierungskreisen darauf hin, dass insbesondere das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und das Auswärtige Amt mit zusätzlichen Mitteln für Cybersicherheit ausgestattet werden sollen.

Stärkung der nationalen IT-Verteidigung

Die Ausnahme von der Schuldenbremse könnte Deutschland mehr Spielraum bei der Abwehr digitaler Bedrohungen verschaffen. Bisher waren IT-Sicherheitsmaßnahmen den gleichen Haushaltszwängen unterworfen wie andere Ausgaben, was angesichts wachsender Cyberbedrohungen zunehmend als problematisch angesehen wurde.

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Der Zeitpunkt für die Umsetzung der Grundgesetzänderung ist jedoch knapp bemessen. Die erforderliche Zweidrittelmehrheit im Bundestag muss noch vor der Konstituierung des neuen Parlaments am 25. März 2025 erreicht werden. Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu bereits grünes Licht gegeben, indem es Anträge von AfD und Linken zur Verhinderung der Einberufung des alten Bundestags abgewiesen hat.

Lars

Becker

Redakteur

IT Verlag GmbH

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