Der Oberste Gerichtshof in Brasilien hat die sofortige Aufhebung der Sperre der Kurznachrichtenplattform X abgelehnt.
Das Unternehmen von Tech-Milliardär Elon Musk könne seine Aktivitäten in Brasilien nur dann wieder aufnehmen, wenn es mehrere Geldstrafen, darunter eine in Höhe von zehn Millionen Reais (1,65 Mio Euro) zahle, teilte Bundesrichter Alexandre de Moraes mit. Diese Strafe sei auferlegt worden, da X die gerichtlich angeordnete Stilllegung für zwei Tage nicht respektiert habe. Einige Nutzer hatten in Brasilien trotz der landesweiten Sperre zwischenzeitlich Zugang zu der Plattform.
Das Unternehmen hatte zuvor die Aufhebung der Sperre beantragt, nachdem die Anwälte des Onlinedienstes alle angeforderten Dokumente übergeben hätten. X habe wie gefordert eine Rechtsvertreterin für Brasilien ernannt und die Profile von neun Nutzern gesperrt, gegen die das Oberste Bundesgericht (STF) ermittelt. Zudem wurde eine weitere Geldstrafe von 18,35 Millionen Reais (2,98 Mio Euro) von den Bankkonten der Musk-Unternehmen X und Starlink eingezogen.
In der Entscheidung des Bundesrichters hieß es, dass beide Unternehmen noch ihr Einverständnis für die Überweisung geben müssten und alle eingelegten Rechtsmittel zurückziehen. Zudem müsse die ernannte Rechtsvertreterin des Unternehmens eine Geldstrafe von 300.000 Reais (knapp 50.000 Euro) bezahlen.
X in Brasilien seit Ende August stillgelegt
Bundesrichter Moraes hatte Ende August die Stilllegung von X in dem südamerikanischen Land angeordnet. Zuvor hatte die Nachrichtenplattform eine gerichtlich festgesetzte Frist zur Benennung eines rechtlichen Vertreters verstreichen lassen. Zudem weigerte sich das Unternehmen, die Konten rechtsgerichteter Aktivisten zu sperren, die Verschwörungserzählungen und Falschinformationen verbreiteten.
Musk, der im US-Wahlkampf seit einiger Zeit ein prominenter Unterstützer des republikanischen Ex-Präsidenten Donald Trump ist, gibt sich stets als Verteidiger der freien Rede. Er warf Moraes einen Angriff auf die Meinungsfreiheit vor und bezeichnete ihn als «bösen Diktator». Wegen Behinderung der Justiz und Anstiftung zu Straftaten hatte der Bundesrichter im April bereits ein Ermittlungsverfahren gegen Musk selbst eingeleitet.
dpa