Der Videokonferenzanbieter Zoom erhielt am 09. September 2024 zwei IT-Sicherheitskennzeichen vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
Der Anbieter nahm die Kennzeichnung für die Dienste „Zoom Workplace Basic“ und „Zoom Workplace Pro“ von BSI-Vizepräsident Dr. Gerhard Schabhüser auf der Internationalen Funkausstellung (IFA) in Berlin offiziell entgegen.
Das IT-Sicherheitskennzeichen hilft Verbraucherinnen und Verbrauchern dabei, sich beim Kauf von vernetzten Geräten oder bei der Nutzung digitaler Dienste zu orientieren. Es signalisiert, dass ein Produkt grundlegende IT-Sicherheitsanforderungen erfüllt. Hersteller und Anbieter können das Kennzeichen aktuell für mobile Endgeräte, smarte Verbrauchergeräte, Breitbandrouter, E-Mail-Dienste sowie Videokonferenzdienste beantragen.
Unnötige Risiken vermeiden – sicher konferieren
Maßgeblich für die Kennzeichnung von Videokonferenzdiensten ist die DIN SPEC 27008. Diese gibt Mindestanforderungen vor – etwa zu Accountschutz, Update- und Schwachstellenmanagement, Authentisierungsmechanismen, Transparenz, sicherem Rechenzentrumsbetrieb und weiteren Funktionen wie aktuellen Verschlüsselungstechnologien und Kontrolle während der Videokonferenz darüber, wer auf welche Weise zugeschaltet ist. Als erster Anbieter erhielt die Berliner OpenTalk GmbH im Juli 2024 das IT-Sicherheitskennzeichen für Videokonferenzdienste.
Mit der Erteilung des IT-Sicherheitskennzeichens entspricht nun auch Zoom dem zunehmenden Informationssicherheitsbedürfnis vieler Verbraucherinnen und Verbraucher, die in Sachen Cybersicherheit kein unnötiges Risiko eingehen möchten. Auf der Produktinformationsseite des BSI haben Nutzende die Möglichkeit, aktuelle Informationen zu Updates, Sicherheitseigenschaften und zur Laufzeit des Kennzeichens abzurufen. Der Zugang erfolgt über den QR-Code auf dem Kennzeichen oder über die Website des BSI. Dort finden Verbraucherinnen und Verbraucher auch alle weiteren Informationen zu den bisher gekennzeichneten Produkten.
(cm/BSI)