Schnelle und medienbruchfreie Verwaltungsprozesse für mehr Effizienz und Bürgernähe: Über 60.000 Nutzer in mehr als 500 Landesbehörden Nordrhein-Westfalens werden bald elektronische Akten führen und Dokumente digital managen.
Das Land NRW hat hierfür jetzt einen Rahmenvertrag für zunächst acht Jahre mit dem Dortmunder IT-Beratungsunternehmen Materna GmbH geschlossen. Die technologische Grundlage liefert der Bielefelder Partner Ceyoniq Technology mit seiner E-Akte-Lösung nscale eGov.
„Das Land NRW kommt mit dieser Initiative einen großen Schritt weiter auf dem Weg zu modernen Verwaltungsabläufen und einer digitalen Servicewelt. Am Ende werden vor allem die Bürger NRWs in Form einer schnelleren Behördenkommunikation profitieren“, sagt Oliver Kreth, Geschäftsführer der Ceyoniq Technology GmbH. Auf Seiten der Ceyoniq sei die Freude groß, mit der E-Akte-Lösung nscale eGov einen zentralen technologischen Beitrag zur fortschreitenden Digitalisierung der Landesbehörden leisten zu dürfen.
Das IT-Beratungsunternehmen Materna GmbH erhielt im Rahmen eines Vergabeverfahrens den Auftrag, das Digitalisierungsvorhaben „E-Akte“ gemeinsam mit seinen Partnern umzusetzen. Basierend auf dem bereits erfolgreich bei öffentlichen Auftraggebern eingesetzten Produkt nscale eGov für Dokumenten-Management und Vorgangsbearbeitung wird Materna die zugrundeliegende Technologie implementieren sowie den Dokumentenbasisdienst aufbauen. Neben der Ceyoniq als Technologielieferant stehen der Materna mit DXC Technology (ehemals CSC Deutschland GmbH) und Infora GmbH noch zwei weitere Beratungsunternehmen zur Seite.
Durchgängige elektronische Prozesse
Die hochskalierbare Informationsplattform unterstützt die elektronische Verwaltungsarbeit optimal entlang der gesamten Prozesskette: Vom Posteingang über den Ad-hoc-Workflow, die Schriftgutverwaltung und die Sachbearbeitung bis hin zum Postausgang und zur TR-ESOR-konformen Archivierung. Auch das für die öffentliche Verwaltung wichtige Kriterium der Barrierefreiheit ist mit nscale eGov erfüllt: „So ermöglichen wir auch Menschen mit Handicaps ein reibungsloses Arbeiten mit der Software“, betont Kreth.
Das NRW E-Government-Gesetz (EGovG) schreibt den Einsatz elektronischer Akten in der Landesverwaltung bis spätestens zum Jahr 2022 vor. Behörden in NRW werden das neue E-Akten-System der Landesverwaltung künftig über den Rahmenvertrag beim Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) nutzen können. IT.NRW ist der landesweit zentrale IT-Dienstleister für die Landesverwaltung Nordrhein-Westfalen.