Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten haben sich auf strengere Regeln zum Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern bei Käufen im Internet geeinigt. So sollen Online-Händler und andere Unternehmen in der Lieferkette künftig mehr Verantwortung für die von ihnen verkauften Produkte tragen, wie aus einem in der Nacht zu Dienstag
Im Streit mit den drei Internetanbietern Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica (O2) hat die Verbraucherzentrale NRW einen Rückzieher gemacht. Nach erneuten Überprüfungen in den Shops habe man die Abmahnungen eingestellt, teilte die Verbraucherschutzorganisation auf dpa-Anfrage mit. «Die zuvor festgestellten Verstöße gegen die Pflicht zur Bereitstellung einer Vertragszusammenfassung konnten nicht bestätigt werden.»
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Die Verbraucherzentrale NRW hat Klage gegen Telefónica Germany, Telekom Deutschland und Vodafone eingereicht. Die Unternehmen übermitteln Positivdaten ihrer Kundschaft an Wirtschaftsauskunfteien ohne hierfür eine Einwilligung der betroffenen Verbraucher:innen einzuholen. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW verstoßen sie damit gegen die Datenschutz-Grundverordnung und müssen dies unterlassen.
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Der Verbraucherschutz beim Einkaufen im Internet soll nach dem Willen der EU-Staaten gestärkt werden. Zudem einigten sich die 27 Mitgliedstaaten am Mittwoch auf neue Vorgaben, die technische Produkte wie drahtlose Kopfhörer sicherer machen sollen, wie der Rat der EU-Staaten mitteilte.
Webseiten, auf denen Dauerschuldverhältnisse wie Abos oder Mitgliedschaften, die Verbraucher:innen auf der Webseite abschließen, müssen ab heute mit einen gut sichtbaren Kündigungsbutton versehen sein, so will es das neue “Gesetz über faire Verbraucherverträge“. Was genau dahinter steckt, weiß die Juristin Lea Mackert von der Kanzlei Bird & Bird.
Für den Verbraucherschutz war das im vergangenen Jahr novellierte Telekommunikationsgesetz ein Schritt nach vorn. Doch so richtig zufrieden sind Verbraucherschützerinnen längst noch nicht.
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Verbraucherschützer dürfen künftig auch ohne konkreten Auftrag von Betroffenen gegen Datenschutzverstöße bei Internet-Riesen wie Facebook klagen. Die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) stehe einer deutschen Regelung nicht im Weg, nach der nicht nur Datenschutzbeauftragte klagen dürfen, sondern auch Verbraucherschützer Verbandsklagen einreichen können, teilte der Europäische Gerichtshof am Donnerstag mit.

Verbraucherschützer können nach Ansicht eines EuGH-Gutachtens berechtigt sein, auch ohne konkreten Auftrag von Betroffenen gegen Datenschutzverstöße bei Internet-Riesen wie Facebook zu klagen.

Im Streit mit ihrem Internetanbieter haben Kunden bald bessere Karten. Am 1. Dezember tritt ein Gesetz in Kraft, das ein Minderungsrecht enthält: Ist das Internet deutlich langsamer als vertraglich zugesichert, kann der Verbraucher weniger Geld bezahlen.

Die Verbraucherzentralen fordern einen besseren Schutz vor dubiosen Geschäftspraktiken bei digitalen Angeboten und ein wirklich flächendeckendes schnelles Internet. Dies sei «die größte Baustelle» auch für die neue Bundesregierung, sagte der Chef des Bundesverbands (vzbv), Klaus Müller, am Donnerstag.

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