Das illegale Streamingportal movie2k soll einst Millionenerlöse gebracht haben. Voriges Jahr war einer der Hauptbetreiber im Ausland geschnappt worden. Nun ist Anklage gegen den 40-Jährigen erhoben worden.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Voraussetzung für Netzsperren bei Urheberrechtsverletzungen konkretisiert. Das höchste deutsche Zivilgericht bekräftigte, dass eine solche Sperre nur verlangt werden kann, wenn ein Rechteinhaber alle zumutbaren Mittel ausgeschöpft hat. Ein Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes sei gegen einen in der EU ansässigen Betreiber grundsätzlich zumutbar, entschied der
Die Bundesregierung hält weiterhin am umstrittenen Instrument der Netzsperren fest, um Urheberrechtsverletzungen im Internet zu erschweren.
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