ERP & KMU
Geopolitische Spannungen, Naturkatastrophen und pandemiebedingte Störungen sind nur einige der Herausforderungen, die die globalen Lieferketten beeinflussen können.
Nach dem reaktiven Supply-Chain-Management im vergangenen Jahr geht es 2024 vor allem darum, kostspielige blinde Flecke in der Lieferkette zu beseitigen, aufwändige manuelle Prozesse zu automatisieren und eine Single Source of Truth für Waren im Transit zu schaffen. Möglich ist dies durch die Vernetzung aller an der Lieferkette Beteiligten
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Die Agenda von Supply Chain Managern ist komplex und vielfältig. Neben Fachkräftemangel, Kostendruck, kleinteiligen Workflows und knappen IT-Ressourcen stehen Resilienz- und Nachhaltigkeitsstrategien zunehmend im Fokus. Entlastung versprechen No-Code-Plattformen.
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Datenmanagement umfasst mehr als nur den leichten Zugang zu Daten. Christian Geckeis, General Manager DACH bei Informatica, verrät, was ein gutes Datenmanagement ausmacht und welche Unternehmensbereiche damit maßgeblich optimiert werden können.
Viele Einkaufsexperten denken wahrscheinlich mit Wehmut an die Zeiten zurück, als Supply-Chains grundsätzlich wie geschmiert liefen und man sich eher um kleinere Verzögerungen kümmern musste. Heute ist die Freude groß, wenn die Lieferungen überhaupt in der bestellten und zugesagten Menge eintreffen und die Produktion nicht ins Stocken kommt. 
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Digitale Lösungen helfen Unternehmen dabei, Rohstoffe und Waren zum richtigen Zeitpunkt in der richtigen Menge am richtigen Ort bereitzustellen. Der Aachener Optimierungsspezialist INFORM erklärt, woran Unternehmen ihren Digitalisierungsbedarf im Supply Chain Management erkennen.

Blockchain-Revolution

Seit dem Jahr 2017 ist die Blockchaintechnologie auch einem größeren Publikum zumindest in groben Zügen bekannt. Es war das Jahr, in welchem mehrere Kryptowährungen zu Kurssprüngen ansetzten und Anleger mit enormen Renditen überzeugten.

DSAG-Statement zum LkSG

Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten – kurz LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) – wurde am 11. Juni 2021 vom Deutschen Bundestag beschlossen und verpflichtet Unternehmen mit Sitz oder Zweigniederlassung in Deutschland, menschenrechtliche Sorgfaltspflichten innerhalb ihrer globalen Lieferketten zu beachten, umzusetzen und bei Bedarf zu ahnden.

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