Drei Jahre nach dem Aus der Absprache «Privacy Shield» ist ein neues Datenschutzabkommen zwischen der EU und den USA in Kraft getreten. Die USA gewährleisteten nun ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten, die aus der EU an Unternehmen in Amerika übermittelt würden, teilte die EU-Kommission am Montag in Brüssel
Kommentar
Die Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union ist anstrengend, aber eine Erfolgsgeschichte. Die Europäische Kommission sollte das fünfjährige Jubiläum der DSGVO dazu nutzen, noch einmal genau über „Privacy Shield 2.0“ nachzudenken, findet Holger Dyroff, Co-Founder und COO von ownCloud.
Sind aller guten Dinge wirklich drei?
Kaum wurde das transnationale Abkommen für die Übermittlung von personenbezogenen Daten zwischen der Europäischen Union (EU) und den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) angekündigt, prognostizieren Datenschützer dessen Aufhebung durch den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH).
Elektronische Transaktionen und Daten, die von Endgeräten und anderen Quellen stammen, bilden die Grundlage der Geschäftsmodelle einiger großer Unternehmen. Doch der jahrzehntelange Wildwuchs in der Datenspeicherung sorgte für Misstrauen der Verbraucher und verlangte nach gesetzgeberischen und regulatorischen Maßnahmen.
Der jüngste Versuch der US-Regierung, den transatlantischen Datenaustausch auf eine datenschutzrechtlich solide Grundlage zu stellen, ist zum Scheitern verurteilt, prognostiziert der Hamburger Datensicherheitsexperte Detlef Schmuck. Er sagt: „Solange sich die USA weiterhin so eklatant wie bisher über das europäische Datenschutzniveau hinwegsetzen, kann es keine stabile rechtliche Basis geben.“
Die europäische Datenschutz-Grundverordnung ist von ihrem Ziel, einheitliche Datenschutzregeln in Europa zu schaffen, noch ein gutes Stück entfernt. Und das, obwohl die große Mehrheit der Unternehmen die Vorgaben der DS-GVO inzwischen umgesetzt hat.
Hemmschuh für den wirtschaftlichen Erfolg bei Cloud-Anbietern?
Datensicherheitsexperte
„Die sogenannte politische Einigung zum Datenschutz zwischen der Europäischen Union und den USA ist zum jetzigen Zeitpunkt keinen Pfifferling wert“, sagt der Datensicherheitsexperte Detlef Schmuck.
Der Nachfolger des vom Europäischen Gerichtshof gekippten «Privacy Shield» für den Transfer personenbezogener Daten zwischen der EU und den USA dürfte noch Monate auf sich warten lassen.
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