Unternehmen sind bereit in KI-Systeme als Zukunftstechnologie zu investieren, doch sehen viele Unternehmen rechtliche Unsicherheiten beim geplanten Einsatz und der Entwicklung von KI. Ein Interview mit Dr. Andreas Splittgerber und Joana Becker von der Anwaltskanzlei Reed Smith aus München.
Wie kann das menschliche Gehirn „unhackbar“ bleiben? Um der Beantwortung dieser Frage näherzukommen, hat die Agentur für Innovation in der Cybersicherheit ein Rahmenwerk beauftragt, das für alle sich in Zukunft ergebenden Anwendungsfälle von Gehirn-Computer-Schnittstellen (Brain-Computer Interfaces, BCI) eine grundlegende Sicherheitsarchitektur bieten soll.
Egal ob bei Firmen, speziellen Interessengruppen oder der öffentlichen Hand, Apps gewinnen zunehmend an Bedeutung. Schließlich können durch eine native, mobile Anwendungssoftware nicht nur bestehende Kunden, Mitarbeiter und Geschäftspartner aktiviert werden, sondern auch neue smartphoneaffine Zielgruppen.
Alle Welt spricht von Datenschutz, aber keiner traut sich, die wirklich wichtigen Fragen zu stellen. Das gilt auch oder sogar im Besonderen für Online-Marketer.
Dass immer mehr Kommunen und Länder auf den Einsatz von Open Source setzen, hat einen einfachen Grund: Die öffentliche Verwaltung ist verpflichtet, die Daten ihrer Bürger zu schützen. Dies ist nicht mit einer Closed-Source-Lösung machbar.
Die DSGVO schreibt Privacy by Design für die Software-Entwicklung vor. Sie ist jedoch bei der Konkretisierung dessen, was Privacy by Design denn nun genau bedeutet, sehr vage.
Privacy by Design ist im Rahmen der DSGVO-Einführung heiß diskutiert worden. Mittlerweile ist es jedoch erstaunlich ruhig darum geworden. Dabei ist der Gedanke, den Datenschutz von vornherein in der Technikgestaltung zu verankern, ebenso sinnvoll wie effektiv. Ein Kommentar von Andrea Wörrlein, Geschäftsführerin von VNC in Berlin und Verwaltungsrätin
Die DSGVO stellt die IT-Verantwortlichen vor die große Herausforderung, einen regelkonformen Umgang mit personenbezogenen Daten sicherzustellen. Auf dem Weg zur Datenschutz-Compliance lauern – ob nun aus Unwissenheit, aus Unklarheit oder aus einer unternehmerischen Laissez-faire-Haltung heraus – zahlreiche Stolpersteine.
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