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Ob per Stechuhr, Excel-Tabelle oder App: Seit September 2022 sind Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitsbeginn und -ende, Dauer der Arbeitszeit sowie Überstunden ihrer Beschäftigten zu erfassen. Bislang hat aber erst etwas mehr als jedes zweite Unternehmen (59 Prozent) den entsprechenden Beschluss des Bundesarbeitsgerichts umgesetzt.
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Nach Beschluss von Bund und Ländern müssen Arbeitgeber es ihren Beschäftigten ermöglichen, von zu Hause aus zu arbeiten. Durch dehnbare Formulierungen in der Verordnung gerät die Homeoffice-Pflicht und dessen Wirkung jedoch in die Diskussion, denn es gibt mögliche Ausnahmen in der Umsetzung.

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Bund und Länder haben nach Medienberichten beschlossen, dass Arbeitgeber den Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen müssen, sofern dies möglich ist.

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