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Aktiengesellschaften dürfen ihre Hauptversammlung auch in Zukunft als reine Online-Veranstaltung durchführen. Mit dieser Entscheidung machte der Bundestag am frühen Freitagmorgen eine Sonderregelung aus der Frühzeit der Corona-Pandemie zur Dauerlösung und übertrug sie gleichzeitig auf die Generalversammlung von Genossenschaften.

Bevor die neue Regierung wie angekündigt dauerhaft digitale Hauptversammlungen ermöglicht, müssen aus Sicht einer IT-Sicherheitsexpertin wichtige Fragen geklärt werden. Die bisher für Abstimmungen genutzten Online-Wahlsysteme hätten Schwachstellen und seien nicht vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert, erklärte Professorin Melanie Volkamer vom Karlsruher Institut für

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