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Der russische Angriff auf die Ukraine offen­bart derzeit ein Cybersicherheits­problem. An der digitalen Front tobt ein zweiter Krieg, wodurch die Unsicherheiten auch in deutschen Unternehmen, Organisa­tionen und kommu­nalen Verwaltungen wachsen.

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Bis Ende 2022 soll es für Bürgerinnen und Bürger möglich sein, insgesamt 575 Verwaltungsleistungen mit wenigen Klicks im Internet zu erledigen. Dann sind Bund, Länder und Kommunen laut dem Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (OZG 4) dazu verpflichtet, viele Dienstleistungen online anzubieten.

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Wenn wir an Behörden denken, fallen den meisten sofort arbeitnehmerunfreundliche Öffnungszeiten, lange Wartezeiten und bürokratische Hürden ein – alles, was weder innovativ noch smart ist.

Bereits vor geraumer Zeit hat die deutsche öffentliche Verwaltung erkannt, dass sie zum eigenen Nutzen, aber auch dem der Bürger*innen ihre Digitalisierung vorantreiben muss. Dazu wurde 2017 das Online-Zugangsgesetz (OZG) erlassen, das auch die Umsetzung der EU-Verordnung zur Schaffung eines einheitlichen digitalen Gateways (2018/1724) umfasst.

Trotz verstärkter Bemühungen und Investitionen lassen sich 55 % der digitalen Behördenprogramme nicht skalieren, so das Beratungs- und Researchunternehmen Gartner.

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Die Digitalisierung der öffentlichen Hand ist in Deutschland bislang ein Trauerspiel. Pegasystems erläutert in acht Thesen, was getan werden muss, um die Digitale Transformation der Verwaltung endlich entscheidend voranzubringen.

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