DSAG-Statement
Bis zum Jahresende 2022 sollte die Digitalisierung der deutschen Behörden ein gutes Stück weiter sein. Das Onlinezugangsgesetz (OZG) sah vor, dass 575 Verwaltungsdienstleistungen digital zur Verfügung stehen. Dieses Vorhaben haben Bund und Länder schon Mitte 2022 aufgegeben und 35 Projekte priorisiert, von denen bis jetzt 33 umgesetzt wurden.
Mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) wurden Grundlagen geschaffen, die große Chancen für die moderne Umgestaltung der öffentlichen Verwaltung eröffnen. Die entstandene Dynamik gilt es nun zu nutzen.
Forsa-Studie
Für 97 Prozent der Behörden in Deutschland sind die Abwehr und der Umgang mit Cyberattacken sowie der Schutz von Daten die Top-Herausforderungen der kommenden Jahre. Das zeigt: Bund, Länder und Kommunen wissen um die Wichtigkeit des Themas IT-Sicherheit. Bei der Umsetzung von Maßnahmen fehlt es allerdings an Wirksamkeit und
Case Study
IT-Verantwortliche im öffentlichen Bereich sollen durch den Einsatz modernster Technologien schlanke, effiziente sowie bürger- und unternehmensnahe Verwaltungsabläufe ermöglichen. Dabei können digitale Services wie IT-Service-Management (ITSM) öffentliche Träger in ihrer täglichen Arbeit unterstützen.
Mehrere Bundesländer dringen auf eine ausreichende finanzielle Unterstützung durch den Bund für die Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen.
Kommentar
Noch knapp sechs Monate, bis Ende 2022, haben deutsche Behörden Zeit, die Anforderungen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) umzusetzen. Sechs Monate, um quasi alle Verwaltungsleistungen zu digitalisieren.
An der Digitalisierung führt kein Weg mehr vorbei, sondern mitten hindurch. Das hat die aktuelle Bundesregierung begriffen und setzt auf eine digitale und agile Verwaltung.
Bis Ende 2022 soll es für Bürgerinnen und Bürger möglich sein, insgesamt 575 Verwaltungsleistungen mit wenigen Klicks im Internet zu erledigen. Dann sind Bund, Länder und Kommunen laut dem Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (OZG 4) dazu verpflichtet, viele Dienstleistungen online anzubieten.
Wenn wir an Behörden denken, fallen den meisten sofort arbeitnehmerunfreundliche Öffnungszeiten, lange Wartezeiten und bürokratische Hürden ein – alles, was weder innovativ noch smart ist.
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