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Die Einführung der Richtlinie „über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau” (NIS 2) könnte erhebliche Herausforderungen für deutsche Unternehmen mit sich bringen. Die Anforderungen sind anspruchsvoll und Firmen, die sich bisher noch nicht intensiv damit auseinandergesetzt haben, dürften Schwierigkeiten haben, die Vorgaben bis Herbst 2024 zu erfüllen.
Im Juli 2015 wurde die NIS-Richtlinie verabschiedet und anschließend am 9. Mai 2018 in der Europäischen Union umgesetzt. Die Richtlinie legt Cybersicherheitsmandate für Betreiber wesentlicher Dienste und Anbieter digitaler Dienste fest, mit dem Ziel, ein einheitliches, hohes Cybersicherheitsniveau in allen Mitgliedstaaten der EU zu fördern.
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Am 16. Januar 2023 trat die EU-Richtlinie NIS2 in Kraft. Sie ersetzt die NIS-Direktive von 2016 und bildet den europäischen Rahmen der IT-Sicherheit für Betreiber kritischer Infrastrukturen (KRITIS). Bis Oktober 2024 muss sie in nationales Recht umgesetzt sein. Ab dann gelten die Cybersicherheits-Mindestanforderungen für eine wesentlich breitere Masse deutscher
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Die neue NIS2-Richtlinie soll die internen Cybersicherheitsmaßnahmen verbessern und gleichzeitig auch die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und innerhalb der EU fördern. Bis zum 17. Oktober dieses Jahres bleibt den EU-Mitgliedsstaaten nun Zeit, die Maßnahmen in die nationalen Gesetzgebungen einzuarbeiten. Wie die ihr vorausgegangene NIS-Richtlinie ist auch in NIS2 nicht verankert,
Die Bedrohungslage durch Cyber-Angriffe ist unvermindert ernst. Um – auch vor dem Hintergrund aktueller geopolitischer Entwicklungen – die Resilienz insbesondere gesellschaftlich relevanter Organisationen und Einrichtungen gegenüber Attacken zu stärken, ist Mitte Januar 2023 die NIS2-Richtlinie der Europäischen Union in Kraft getreten. Nevis, der Schweizer Spezialist für Customer Identity und
Angesichts der zunehmenden Diskussion über Cyberangriffe auf IT- und OT-Umgebungen wird in der Öffentlichkeit die Notwendigkeit strengerer rechtlicher Vorgaben für Unternehmen und Organisationen vor allem in kritischen Sektoren diskutiert.
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Die überarbeitete Richtlinie zur Sicherheit von Netz- und Informationssystemen (NIS2) dient als Basis für Risikomanagement und Meldepflichten für die Cybersicherheit in vielen Bereichen, wie etwa digitale Infrastruktur, Verkehr, Energie und Gesundheit.
Richtlinie zur Sicherheit von Netz- und Informationssystemen
Mit der überarbeiteten Richtlinie zur Sicherheit von Netz- und Informationssystemen (NIS2) kommen insbesondere auf kleine Unternehmen große Herausforderungen zu. Umso wichtiger wird es, der Regulatorik einen Schritt voraus zu sein und frühzeitig zu handeln.
Kommentar zum BSI-Lagebericht

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) schätzt die aktuelle Cybersicherheitsituation als „angespannt bis kritisch‟ ein. „Informationssicherheit muss einen deutlich höheren Stellenwert einnehmen und zur Grundlage aller Digitalisierungsprojekte werden‟, heißt es im Bericht.

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