DSAG begrüßt verlangsamtes Vorgehen
Seit dem 01. Januar 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) für Unternehmen in Deutschland ab 3.000 Beschäftigten anzuwenden. Ab dem 1. Januar 2024 sind Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten betroffen.
Bereits in wenigen Monaten – am 1. Januar 2023 – tritt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft. Zunächst müssen sich daran Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern halten, ab 2024 auch kleinere Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern. Ziel ist es, den Schutz der Menschenrechte und die Achtung der Umwelt in globalen
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DSAG-Statement zum LkSG

Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten – kurz LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) – wurde am 11. Juni 2021 vom Deutschen Bundestag beschlossen und verpflichtet Unternehmen mit Sitz oder Zweigniederlassung in Deutschland, menschenrechtliche Sorgfaltspflichten innerhalb ihrer globalen Lieferketten zu beachten, umzusetzen und bei Bedarf zu ahnden.

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