Neben dem Button „Gefällt mir“ sollten soziale Medien zwei weitere Schaltflächen zum Anklicken hinzufügen, um die Verbreitung von Fehlinformationen zu reduzieren. Das fordert Tali Sharot vom Max Planck UCL Centre for Computational Psychiatry and Ageing Research, das am University College London angesiedelt ist. Schützenhilfe gibt es von Experten des Massachusetts Institute of Technology.
Facebook-Mutter Meta zahlt 90 Mio. Dollar (rund 79 Mio. Euro), um eine knapp zehn Jahre alte Sammelklage aus der Welt zu schaffen. Hintergrund war der gerichtlich eingebrachte Vorwurf, dass der Social-Media-Primus etwa über den „Like-Button“ seine Nutzer und deren Aktivitäten im Internet ausspionieren würde.
Der Like-Button bei Online-Artikeln stört die Aufmerksamkeit von Lesern. Wenn eine Meldung im Internet dieses Feature enthält, verbringen User im Schnitt etwa sieben Prozent weniger Zeit mit dieser Lektüre.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheidet, dass Webseitenbetreiber mitverantwortlich sind für die Einhaltung von Datenschutzbestimmungen. Dies gilt vor allem, wenn sie das Like-Button-Plugin von Facebook auf ihrer Webseite eingebunden haben. Gleichzeitig werden Cookie-Opt-Ins zur abmahnbaren Pflicht erklärt. Der Bitkom kritisiert das Urteil bereits und auch Experten wie RA Dr. Thomas
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