IT-SiG 2.0 und KRITIS – zwei Begriffe, die die IT-Sicherheits-Branche bereits seit dem vergangenen Jahr besonders beschäftigt und die auch in 2022 in aller Munde sind. Axel Amelung, Senior Account Manager bei der TÜV TRUST IT GmbH, darf sich zurecht als Experte auf diesem Gebiet bezeichnen.
Die Gesetzgebung kommt in der digitalen Gegenwart an: 2022 treten zahlreiche gesetzliche Änderungen in Kraft, die den IT-Bereich betreffen. Diese beziehen sich sowohl auf Unternehmen als auch auf öffentliche Einrichtungen.
KRITIS wächst weiter: Durch die Ausweitung der BSI-Verordnung sind rund 250 zusätzliche Betriebe ab 2022 dazu verpflichtet, die Sicherheitsanforderungen für kritische Infrastrukturen umzusetzen. Wie können sich Unternehmen auf die Registrierung vorbereiten? Und welche Neuerungen bringt KRITIS 2.0 noch mit sich? Alle Details im Überblick.
Im Mai dieses Jahres trat das neue IT-Sicherheitsgesetz 2.0 (IT-SiG 2.0) in Kraft und ergänzt das erste Gesetz von 2015. Neben den zusätzlichen Kompetenzen, die dem BSI übertragen werden, konkretisiert das Gesetz die informationssicherheitsrelevanten Pflichten, denen Betriebe mit kritischen Infrastrukturen (KRITIS) nachkommen müssen.
Das Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme ist bekannt als IT-Sicherheitsgesetz. Dieses zielt auf Betreiber von kritischen Infrastrukturen (KRITIS) ab – also auf Unternehmen, die eine wesentliche Rolle in der Versorgung der Bevölkerung mit wichtigen Gütern und Dienstleistungen spielen.
KRITIS-Betreiber müssen ihre IT-Sicherheitsmaßnahmen ausbauen – das fordert das IT-Sicherheitsgesetz 2.0. Eine kontinuierliche Überwachung der digitalen Angriffsfläche hilft dabei, Schwachstellen zu erkennen, bevor IT-Kriminelle darauf zugreifen können.
Smartphones und Tablets ermöglichen effizientes Arbeiten von unterwegs, bergen aber zahlreiche Gefahren. Virtual Solution erklärt, auf welche Risiken Behörden und kommunale Unternehmen unbedingt achten müssen.
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