Aus aktuellem Anlass informiert der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI), Dr. Lutz Hasse, über die Google Fonts-Problematik.
Drohende Abmahnwelle? Laut Medienquellen soll es aktuell zu einer Abmahnwelle gegen tausende von Websites-Betreibern kommen. Grund ist die dynamische Einbettung von Google Fonts auf deren Website, ohne vorab die Einwilligung der Besucher der Website einzuholen. Auch beim Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheitgehen (TLfDI), Dr. Lutz Hasse,
Das Landgericht München hat zu Google Fonts ein Urteil verkündet, das für erhebliche Aufmerksamkeit sorgt und inzwischen auch die sogenannte „Abmahnindustrie“ auf den Plan gerufen hat. „Daten und Fakten helfen auch bei diesem Thema weiter. Wer ein Abmahnschreiben erhalten hat, sollte den Dreiklang beachten, der aus Informationen, fachlicher Expertise
Es muss kein Millionenbußgeld der Aufsichtsbehörde sein, das ein Unternehmen empfindlich trifft. Zu häufig werden in der Öffentlichkeit momentan die Begriffe „Datenschutz“ und „Schadensersatz“ in einem Atemzug genannt.
In seinem Urteil vom 20.01.2022 hat das LG München den Einsatz von Google Fonts auf Webseiten für rechtswidrig erklärt, wenn die Schriftartdateien von Standard Google Servern abgerufen werden. Das Urteil hat weit reichende Folgen auch für andere Plugins von Google.
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