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Seit einigen Wochen sind Abmahnschreiben im Zusammenhang mit Google Fonts im Umlauf. Die darin formulierte Behauptung lautet, dass Persönlichkeitsrechte aus dem Datenschutz (DSGVO) wegen des Einsatzes von Google Fonts auf der Website verletzt werden.
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Drohende Abmahnwelle? Laut Medienquellen soll es aktuell zu einer Abmahnwelle gegen tausende von Websites-Betreibern kommen. Grund ist die dynamische Einbettung von Google Fonts auf deren Website, ohne vorab die Einwilligung der Besucher der Website einzuholen. Auch beim Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheitgehen (TLfDI), Dr. Lutz Hasse,
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Das Landgericht München hat zu Google Fonts ein Urteil verkündet, das für erhebliche Aufmerksamkeit sorgt und inzwischen auch die sogenannte „Abmahnindustrie“ auf den Plan gerufen hat. „Daten und Fakten helfen auch bei diesem Thema weiter. Wer ein Abmahnschreiben erhalten hat, sollte den Dreiklang beachten, der aus Informationen, fachlicher Expertise

In seinem Urteil vom 20.01.2022 hat das LG München den Einsatz von Google Fonts auf Webseiten für rechtswidrig erklärt, wenn die Schriftartdateien von Standard Google Servern abgerufen werden. Das Urteil hat weit reichende Folgen auch für andere Plugins von Google.

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