Kommentar
Zur Diskussion über die Einführung einer App zur Corona-Kontaktnachverfolgung etwa in der Gastronomie oder bei Veranstaltungen erklärt Bitkom-Präsident Achim Berg.
In elf von 16 Bundesländern gilt seit Wiedereröffnung von Gastronomiebetrieben eine Registrierungspflicht der Gäste. Problem dabei: Die erhobenen Daten sind oft frei einsehbar, ein grober Verstoß gegen Richtlinien der Datenschutzgrundverordnung.
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