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Darauf sollten Arbeitgeber jetzt achten
Seit dem 1. Januar 2023 entfällt für Arbeitnehmer die Pflicht, dem Arbeitgeber ein ärztliches Testat über eine festgestellte Arbeitsunfähigkeit zukommen zu lassen. Stattdessen müssen Arbeitgeber den „gelben Schein” selbständig bei den Krankenkassen ihrer Beschäftigten anfordern, wenn sie von einem Mitarbeitenden über eine krankheitsbedingte Abwesenheit informiert wurden.
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