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Die E-Rechnungs-Pflicht im B2B ist beschlossene Sache und Unternehmen müssen sich vorbereiten, um ab 1.1.2025 dem Gesetzgeber folgen zu können. Nicht planlos, sondern am besten strukturiert – handelt es sich doch um ein Projekt, in dem sehr viel Potenzial steckt.

Seit nahezu einem Monat gilt die Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes- kurz E-Rechnungsverordnung – der Bundesregierung. Damit stehen viele Unternehmen vor der Herausforderung ihre Rechnungsprozesse schnellstmöglich zu digitalisieren. 

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Fristen, Hintergründe und Chancen

Deutschland rückt dem Ziel einer standardisierten digitalen Arbeitswelt ein wichtiges Stück näher. Denn die letzte Frist für die Umsetzung der E-Rechnungsverordnung (ERechV) steht kurz bevor: Ab dem 27. November 2020 dürfen öffentliche Auftraggeber – bis auf wenige Ausnahmen – nur noch sogenannte E-Rechnungen annehmen.

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