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Mit der Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes im letzten März war es beschlossen: Die Nutzung der E-Rechnung für B2B-Transaktionen wird in Deutschland zur Pflicht.
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Alles, was Sie wissen müssen
Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen im B2B-Bereich in Deutschland E-Rechnungen nutzen. Dies bedeutet, dass Rechnungen zwischen Unternehmen nicht mehr in Papierform oder als einfache PDF-Dateien verschickt werden dürfen. Die Übergangsfrist erlaubt es Unternehmen jedoch, sich schrittweise auf diese Veränderung einzustellen.
Wie sich Freelancer auf die ab 2025 geltenden Regelungen vorbereiten
Ab 2025 wird die E-Rechnung für inländische B2B-Umsätze Pflicht. Davon betroffen sind auch Freelancer, die umsatzsteuerpflichtige Leistungen gegenüber Unternehmen erbringen – also quasi alle Solo-Selbstständigen.
Pflicht ab Januar 2025
Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Die Regelung stellt Firmen vor Herausforderungen – insbesondere bei der Wahl geeigneter Softwarelösungen. Fünf Punkte helfen, sich für das passende System zu entscheiden.
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Die kommende E-Rechnungspflicht im B2B spiegelt sich im Produktportfolio der xSuite wider: Mit xSuite eDNA (electronic Document Network Adapter) stellt der Ahrensburger Softwarehersteller jetzt seine neue Rechnungsplattform vor, die als „Single Point of Connection“ unterschiedlichste E-Rechnungsformate annimmt und in ein einfach zu verarbeitendes, standardisiertes Format umwandelt.
Die E-Rechnungs-Pflicht im B2B ist beschlossene Sache und Unternehmen müssen sich vorbereiten, um ab 1.1.2025 dem Gesetzgeber folgen zu können. Nicht planlos, sondern am besten strukturiert – handelt es sich doch um ein Projekt, in dem sehr viel Potenzial steckt.
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