Digitalisierungsplattformen
Die E-Rechnung soll das Standardformat im B2B-Geschäft werden. Unternehmen müssen daher beide Formate effizient verarbeiten können. Die Prozessstruktur dafür aufzubauen, ist jedoch ressourcenintensiv. Low-Code schafft Abhilfe.
Umfrage
E-Rechnung
Die Mehrwertsteuer ist eine wichtige Einkommensquelle für die EU-Staaten. Gerade beim Kauf von digitalen Dienstleistungen ging ihnen aber zuletzt aber Geld durch die Lappen. Das soll sich ändern.
Mit der Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes im letzten März war es beschlossen: Die Nutzung der E-Rechnung für B2B-Transaktionen wird in Deutschland zur Pflicht.
Alles, was Sie wissen müssen
Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen im B2B-Bereich in Deutschland E-Rechnungen nutzen. Dies bedeutet, dass Rechnungen zwischen Unternehmen nicht mehr in Papierform oder als einfache PDF-Dateien verschickt werden dürfen. Die Übergangsfrist erlaubt es Unternehmen jedoch, sich schrittweise auf diese Veränderung einzustellen.
Wie sich Freelancer auf die ab 2025 geltenden Regelungen vorbereiten
Ab 2025 wird die E-Rechnung für inländische B2B-Umsätze Pflicht. Davon betroffen sind auch Freelancer, die umsatzsteuerpflichtige Leistungen gegenüber Unternehmen erbringen – also quasi alle Solo-Selbstständigen.
Pflicht ab Januar 2025
Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Die Regelung stellt Firmen vor Herausforderungen – insbesondere bei der Wahl geeigneter Softwarelösungen. Fünf Punkte helfen, sich für das passende System zu entscheiden.
Betriebe im Zugzwang
In weniger als fünf Monaten müssen B2B-Unternehmen in der Lage sein, eingehende elektronische Rechnungen zu verarbeiten. Ab 2028 dürfen sie Rechnungen nur noch elektronisch an ihre Geschäftspartner versenden.
Datenschutz und Compliance
Im Rahmen des Wachstumschancengesetzes hat der Gesetzgeber beschlossen, dass eine große Anzahl an Unternehmen ab 2025 elektronische Rechnungen verwenden muss. Diese Regelung gilt für alle Unternehmen, die im B2B-Bereich tätig sind.
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