Kommentar
Am Mittwoch verabschiedet die Bundesregierung das Digitale-Dienste-Gesetz, die deutsche Durchsetzung des Digital Services Acts der EU. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.
Elon Musks Online-Dienst X hat ausweichend auf einen Warnbrief der EU-Kommission wegen Falschinformationen zum Angriff der islamistischen Hamas auf Israel reagiert. X-Chefin Linda Yaccarino zählte in einer gut dreiseitigen Antwort am Mittwochabend (Ortszeit) die allgemeinen Plattform-Regeln und dementsprechend von X ergriffene Maßnahmen gegen illegale Inhalte auf.
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Am 25. August tritt der Digital Services Act in der EU in Kraft. Dazu ein Kommentar von Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: „Desinformation und Fake-News sind eine Gefahr für Demokratie und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Der Digital Services Act setzt hier an und schützt die Internetnutzerinnen und -nutzer besser vor Desinformation, aber auch
Elektronische Transaktionen und Daten, die von Endgeräten und anderen Quellen stammen, bilden die Grundlage der Geschäftsmodelle einiger großer Unternehmen. Doch der jahrzehntelange Wildwuchs in der Datenspeicherung sorgte für Misstrauen der Verbraucher und verlangte nach gesetzgeberischen und regulatorischen Maßnahmen.
Auf große Internetplattformen kommen strengere Regeln in der EU zu. Nach dem Europaparlament haben am Dienstag auch die EU-Staaten dem Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) zugestimmt. Dabei geht es darum, illegalen Inhalten wie Hassrede im Netz besser Einhalt zu gebieten. Zuvor hatten sich Unterhändler von Parlament und EU-Staaten auf die Gesetze geeinigt.
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Am Dienstag stimmt das EU-Parlament formal über den Digital Services Act (DSA) und den Digital Markets Act (DMA) ab. Ein Kommentar von Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.
Kommentar zum Welttag der Barrierefreiheit
Soziale Medien nutzen, online auf Nachrichten zugreifen, Informationen über Suchmaschinen finden – all das ist aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Trotzdem können blinde und sehbehinderte Menschen sich nicht auf den Zugang zu diesen Angeboten verlassen. Und das soll auch so bleiben, wenn es nach den EU-Institutionen geht.
Das Gesetz über digitale Dienstleistungen (Digital Services Act – DSA) wurde am vergangenen Samstag von den EU-Institutionen angenommen: Nach vergleichsweise zügigen Verhandlungen haben sich das Europäische Parlament, der Rat der EU und die Europäische Kommission auf die wichtigsten Grundsätze geeinigt. Mit dieser Einigung wird der DSA voraussichtlich
Am heutigen Freitag enden voraussichtlich die sogenannten Trilog-Verhandlungen zwischen EU-Parlament, EU-Kommission und Rat der EU zum Digital Services Act (DSA).
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