Mit der Datenschutz-Grundverordnung steigen die Anforderungen an die Datenschutzerklärung. Dem Schutz personenbezogener Daten müssen große wie kleine Unternehmer ab dem 25. Mai 2018 ein hohes Maß an Aufmerksamkeit widmen. Nur mit einer aktuellen Datenschutzerklärung entgehen Webseitenbetreiber der bevorstehenden Abmahnwelle. Sie ist quasi die First Line of Defence.