Die DSGVO ist inzwischen seit fast vier Jahren in Kraft. Das Datenschutzrecht „Made in Europe“ setzt Maßstäbe und hat enorme Veränderungen für zahlreiche Akteure gebracht. Heute soll der Fokus auf die Betroffenen gerichtet werden. Kurz gesagt wurden ihre Rechte gestärkt.
Krieg dem Krieg. Ein ukrainisches Think Tank hat die persönlichen Daten von 120.000 russischen Soldaten der russischen Invasionstruppen in der Ukraine erbeutet.
Personenbezogene Daten sind Angaben über bestimmte oder eine bestimmbare Person. Telefonnummern, Kreditkarten- und Personalnummern, aber auch E-Mails oder ein Kfz-Kennzeichen sind Beispiele für personenbezogene Daten.
Pünktlich zum Jahresbeginn stehen viele Unternehmer wieder vor der Frage, welche Unterlagen sie dem Reißwolf übergeben und welche Dateien sie unwiderruflich löschen können.
Der Alltag wird immer digitaler, das Internet ist ein fester Bestandteil des Lebens. Menschen hinterlassen dabei viele digitale Fußabdrücke.
Das sogenannte „Recht auf Vergessenwerden“ beruht auf einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von 2014. Demnach können Privatpersonen von Google verlangen, dass bestimmte Webseiten nicht mehr in der Suche auftauchen.
„Sie wurden soeben gelöscht“, das sagte einst John Kruger (alias Arnold Schwarzenegger) zu Lee Cullen (alias Vanessa Williams), als er sie in „Eraser“ ins Zeugenschutzprogramms nimmt (Eraser (1996)). Demzufolge seien alle Aufzeichnungen, die irgendetwas mit ihrer bisherigen Existenz zu tun gehabt haben, gelöscht.
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