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Ausweitung der Befugnisse beschlossen

Der Staatstrojaner soll vom Verfassungsschutz, dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) angewandt werden dürfen. Das hat das Kabinett der Bundesregierung am 28. Oktober dieses Jahres entschieden.

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PSW GROUP kritisiert

Verschlüsselung ist Strafverfolgungs- und anderen Behörden ein Dorn im Auge: US-Senatoren haben nun einen Gesetzentwurf gegen Verschlüsselung vorgelegt. Aber auch hierzulande sollen Behörden mit dem Staatstrojaner erweiterte Befugnisse erhalten.

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Die nachhaltige Digitalisierung kann nur mit IT-Sicherheit gelingen. Der „Bundestrojaner“ jedoch ist das Gegenteil, er toleriert und schützt Sicherheitslücken. TeleTrusT Bundesverband IT-Sicherheit e.V. kündigt Verfassungsbeschwerde an.

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