Am 27.04.2021 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) ein Urteil darüber gefällt, wie weit die Auskunftspflicht des Arbeitgebers gemäß Artikel 15 reicht. Ein gekündigter Mitarbeiter hatte gefordert, dass ihm alle über ihn gespeicherten Daten sowie Kopien des gesamten E-Mailverkehrs zwischen ihm und dem Unternehmen, ja sogar die bloße Erwähnung
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